Auto-Leasing: Leasingrate und Schlussrate 

Unter Leasing versteht man eine Form der Finanzierung, also die Bezahlung mithilfe von Fremdkapital.

Der Leasingvertrag ähnelt einem Mietvertrag: Es werden Raten vereinbart (die Leasingrate), und der Leasingnehmer (der ‚Mieter‘) erwirbt kein Eigentum an der geleasten Sache, was sich am Ende der Laufzeit als Vorteil erweisen kann, wenn sich die Frage stellt: Fahrzeug kaufen oder neuer Leasingvertrag?

Die monatliche Rate wird, vereinfacht gesagt, nach folgender Faustformel berechnet: Fahrzeugwert minus Anzahlung minus vereinbarten Restwert am Ende der Laufzeit geteilt durch Laufzeit (10.000 € Wert - 3.000 € Anzahlung - 3.000 € Restwert : 24 Monate = 250 € monatliche Belastung). In die Berechnung können noch andere Faktoren einfließen wie zum Beispiel die Gebühren für den Vertrag.

Ursprünglich war der Leasingvertrag ein Angebot, das sich an Unternehmen und Selbstständige richtete - die nämlich dürfen die Kosten für den Leasingvertrag als Ausgaben in der Steuererklärung berücksichtigen. Das zu versteuernde Einkommen wird gesenkt, das Unternehmen zahlt weniger Steuern. Mittlerweile aber werden immer mehr Verträge auch von Privatkunden abgeschlossen.

Schlussrate beim Leasing
Bei Vertragsende wird das Fahrzeug an den Händler, den Leasinggeber, zurückgegeben. Oder aber der Leasingnehmer entscheidet sich, das Fahrzeug zu kaufen: Dann zahlt er den Restwert, der zuvor geprüft werden muss.

• Ist die im Leasingvertrag vereinbarte Kilometerleistung überschritten worden? Dann sind Nachzahlungen fällig. Wurden hingegen weniger Kilometer gefahren, als es der Vertrag erlaubt hätte, werden Erstattungen durch den Händler geleistet.
• Gibt es Schäden am Fahrzeug, für die der Leasingnehmer haften muss?
All diese Faktoren können den Restwert beeinflussen.

Es gibt drei Arten, den Leasingvertrag zu beenden, weswegen sie auch 3-Wege-Finanzierung genannt wird.

• Der Käufer gibt das Fahrzeug an den Händler zurück und zahlt den vereinbarten und eventuell korrigierten Restwert des Fahrzeugs.

• Der Käufer zahlt den vereinbarten und eventuell korrigierten Restwert des Fahrzeugs mithilfe eines Kredits und erwirbt somit das Eigentum am Fahrzeug.

• Als dritte Variante steht dem Käufer der Erwerb des Fahrzeugs gegen Zahlung der Schlussrate zur Verfügung. Das kann sich lohnen, wenn man bei Abschluss eines Leasingvertrags schon weiß, dass man zum Ende der Laufzeit mit der Auszahlung beispielsweise eines Sparvertrags rechnen kann und das erforderliche Geld dann zur Verfügung steht.

 
Bisherige Kommentare (1)

Kommentar Nummer Meeschi
schrieb am Samstag, den 23.01.10 um 17:44 Uhr

Man muss halt immer die Zielgruppe miterwähnen, für wem sich das Leasing am Ande lohnt.. ansonsten viele richtige Dingen genannt.

 
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Ihr Autor:
Johannes Flörsch
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