Kfz- und Auto-Steuern
Die Kfz-Steuer fällt praktisch für jedes Kraftfahrzeug an. Sie
richtete sich bis 01.Juli 2009 in erster Linie nach der Größe des
Hubraums und der Schadstoff-Schlüsselnummer, welche sich in der
Zulassungsbescheinigung findet. Je größer der Hubraum und je höher der
Schadstoffausstoß, je größer auch der jährlich zu zahlende Betrag.
Dieser geht in voller Höhe an die jeweiligen Bundesländer, welche ihn
dann entsprechend umverteilen auf Kommunen, Städte, etc.
Seit dem 01. Juli 2009 richtet sich die Auto-Steuer stärker nach den
CO²-Werten des jeweiligen Automodells, in Kombination mit den je
angefangenen 100 cm3 Hubraum. Diese neue Regelung gilt jedoch nur für
nach dem Stichtag zugelassene Fahrzeuge. Alle anderen werden wie bisher
zur Kfz-Steuer herangezogen. Die emissionsbezogene Schlüsselnummer im
Fahrzeugschein ist hierfür ausschlaggebend, was die Höhe der Auto-Steuer
angeht.
Diese neue Kombination aus Hubraum und CO²-Ausstoß als Resultat der
Höhe des Kraftstoffverbrauchs soll sparsame und umweltfreundliche
Kraftfahrzeuge belohnen, während jene, die viel verbrauchen,
entsprechend mehr bezahlen müssen. Insofern profitieren vor allem
Klein- und Mittelklassewagen von dieser Neuregelung, während die
Besitzer von Limousinen und SUV tiefer in die Tasche greifen müssen.
Die KFZ- und Auto-Steuer gilt indes nicht nur für PKW. Auch Motorräder, LKW und
sogar Wohnmobile und andere Nutzfahrzeuge müssen Steuern für ihr Kfz
bezahlen.
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