Kfz- und Auto-Steuern

Die Kfz-Steuer fällt praktisch für jedes Kraftfahrzeug an. Sie richtete sich bis 01.Juli 2009 in erster Linie nach der Größe des Hubraums und der Schadstoff-Schlüsselnummer, welche sich in der Zulassungsbescheinigung findet. Je größer der Hubraum und je höher der Schadstoffausstoß, je größer auch der jährlich zu zahlende Betrag. Dieser geht in voller Höhe an die jeweiligen Bundesländer, welche ihn dann entsprechend umverteilen auf Kommunen, Städte, etc.

Seit dem 01. Juli 2009 richtet sich die Auto-Steuer stärker nach den CO²-Werten des jeweiligen Automodells, in Kombination mit den je angefangenen 100 cm3 Hubraum. Diese neue Regelung gilt jedoch nur für nach dem Stichtag zugelassene Fahrzeuge. Alle anderen werden wie bisher zur Kfz-Steuer herangezogen. Die emissionsbezogene Schlüsselnummer im Fahrzeugschein ist hierfür ausschlaggebend, was die Höhe der Auto-Steuer angeht.

Diese neue Kombination aus Hubraum und CO²-Ausstoß als Resultat der Höhe des Kraftstoffverbrauchs soll sparsame und umweltfreundliche Kraftfahrzeuge belohnen, während jene, die viel verbrauchen, entsprechend mehr bezahlen müssen. Insofern profitieren vor allem Klein- und Mittelklassewagen von dieser Neuregelung, während die Besitzer von Limousinen und SUV tiefer in die Tasche greifen müssen.

Die KFZ- und Auto-Steuer gilt indes nicht nur für PKW. Auch Motorräder, LKW und sogar Wohnmobile und andere Nutzfahrzeuge müssen Steuern für ihr Kfz bezahlen. 

Unschlagbar günstig: KFZ -Steuer für Motorräder  

Doch wie fast überall im Leben kann man auch hier noch Geld sparen: durch das sogenannte Saisonkennzeichen. Dann wird die Kfz-Steuer für das Motorrad nur anteilig fällig für den tatsächlich angemeldeten Zeitraum (wie auch die... mehr

Steuer für Wohnmobil & Wohnanhänger 

Es benötigt: • Schlafplätze (das können auch umklappbare Sitze sein)
• Sitzgelegenheit mit Tisch
• Kücheneinrichtung, bestehend aus Spüle und Kochstelle
• Schrank bzw. Stauraum. Die... mehr

Die Kfz-Steuertabelle. Grundlage für die Berechnung der Kfz-Steuer 

Im 19. Jahrhundert kommen die „Verkehrsabgaben" hinzu, mancherorts auch die Chausseegelder. Und bis 1976 erhob das Städtchen Passau noch 5 Pfennig Wegezoll von Fußgängern, die über den ‚Fünferlsteg‘ ans andere Ufer des Inn wollten. In ihrer heutigen... mehr

Auto-Steuern – eine sichere Einnahmequelle für den Staat 

Die Pflicht zur Steuerzahlung beginnt mit der Zulassung des Fahrzeugs und endet mit seiner Abmeldung. Dabei berechnet sich die Höhe der Kraftfahrzeugsteuer für Krafträder und Pkw nach dem Hubraum, für alle anderen Fahrzeuge nach... mehr

 Kfz-Steuer berechnen

Welche Fahrzeuge weniger Kfz-Steuer kosten und wie Sie die Kfz-Steuer berechnen, erfahren Sie im folgenden Beitrag. Keine Bange: Den Taschenrechner können Sie beruhigt in der Schublade lassen. Wie wird die Kfz-Steuer berechnet?Kfz-Steuer wird... mehr

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