Die Kfz-Steuertabelle. Grundlage für die Berechnung der Kfz-Steuer
Im 19. Jahrhundert kommen die Verkehrsabgaben" hinzu, mancherorts auch die Chausseegelder. Und bis 1976 erhob das Städtchen Passau noch 5 Pfennig Wegezoll von Fußgängern, die über den Fünferlsteg ans andere Ufer des Inn wollten.
In ihrer heutigen Form existiert die Kfz-Steuer seit 1922, seit 1949 ist das Kraftfahrzeugsteueraufkommen den Ländern zugewiesen. Seit dem 1. Juli 2009 hat sich Grundlegendes in der Kfz-Steuer geändert.
Wie viel Kfz-Steuer zu bezahlen ist, verrät die Kfz-Steuertabelle
Bis zum 30.6.2009 war die Höhe der Kfz-Steuer nur von zwei Faktoren bestimmt: von der Art des Motors (Otto oder Diesel) und von seiner Größe (Hubraum). Seit Juli 2009 bestimmt ein dritter Faktor die Höhe, nämlich der Kohlendioxid-Ausstoß (CO2). (Nebenbei: Fahrzeuge, die zwischen dem 5.11.2008 und dem 30.6.2009 angemeldet wurden, können nach der alten oder neuen Kfz-Steuerberechnung eingestuft werden - entscheidend ist die für den Halter günstigere Regelung.)
Die Menge des CO2-Ausstoßes ist direkt abhängig von der Höhe des Kraftstoffverbrauchs: Je mehr Liter auf 100 Kilometer, desto mehr Kohlendioxid schickt der Motor in die Luft. Das Fahrzeug mit dem höheren Verbrauch (und der höheren Umweltbelastung) wird also bei der Kfz-Steuer stärker zur Kasse gebeten als bisher. Aber es gibt auch Gewinner" der neuen Regelung.
Ausschließlich Hubraumberechnung bis 120 Gramm CO2-Ausstoß
Bis zu einem Ausstoß von 120 Gramm CO2 wird bei den Otto- und Dieselmotoren ausschließlich der Hubraum besteuert, darüber hinaus kommt die CO2-Steuer hinzu. Für Ottomotoren fallen je angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum zwei Euro an, der Diesel kostet 9,50 Euro. Ab 120 Gramm CO2-Ausstoß kostet jedes zusätzliche Gramm CO2 zwei Euro mehr.
Beim Wankelmotor ist der Hubraum gleich dem doppelten Nenn-Kammervolumen, und auch für reine Elektromotoren gibt es Sonderregelungen.
Kostenloser Kfz-Steuer-Rechner
Wie viel Kfz-Steuer Sie für Ihr Fahrzeug genau bezahlen müssen, verrät der kostenlose Rechner des Bundesfinanzministeriums auf http://www.bundesfinanzministerium.de
Die für die Berechnung erforderlichen Daten (CO"-Wert, Hubraum, Antriebsart) finden Sie im Fahrzeugschein in den Feldern V.7, P.1 und P.3.

