Steuer für Wohnmobil & Wohnanhänger 

Ein Wohnmobil ist ein Fahrzeug, das eindeutig Wohnzwecken dienen kann. Damit es als Wohnmobil anerkannt, also steuerlich dementsprechend berücksichtigt werden kann, muss es mindestens über eine Ausstattung verfügen, wie sie in der Broschüre der Finanzämter erwähnt ist - beispielsweise in „Steuerinformationen: Die Kraftfahrzeugsteuer für Pkw und Wohnmobile".

Es benötigt:

• Schlafplätze (das können auch umklappbare Sitze sein)

• Sitzgelegenheit mit Tisch

• Kücheneinrichtung, bestehend aus Spüle und Kochstelle

• Schrank bzw. Stauraum.

Die Bodenfläche des Wohnbereichs muss den überwiegenden Teil des Fahrzeugs ausmachen, der Wohnteil muss eine Stehhöhe von mindestens 170 Zentimeter sowohl an der Kochgelegenheit als auch an der Spüle aufweisen, sämtliche Einrichtungen müssen fest verankert sein - so schreiben es der TÜV und das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) vor, damit ein Wohnmobil anerkannt wird. Mit der Anerkennung wird aus einem Pkw ein Wohnmobil - der korrekte Namen lautet übrigens „Reisemobil".

Steuer für Wohnmobile: gestaffelt nach Gewicht und Schadstoffemission
Für Wohnmobile gelten andere Steuersätze als für reine Pkw. Diese besonderen Steuersätze sind gestaffelt. Sie berücksichtigen dabei das zulässige Gesamtgewicht des Wohnmobils und die Schadstoffemission (die seit dem 1. Juli 2009 geltende CO2-bezogene Neuregelung bezieht sich nur auf Pkw).

Die für Wohnmobile gültigen Emissionsklassen tragen eigene Bezeichnungen. Falls Sie Zweifel haben, ob Ihr Wohnmobil korrekt eingestuft wird (ob Sie also die korrekte Steuer für Ihr Wohnmobil zahlen), wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Zulassungsbehörde: Sie stellt die Schadstoffemission fest, und die Finanzämter müssen sich an die Feststellungen halten.

Beim zulässigen Gesamtgewicht werden Nachfragen eher selten sein: Das Gewicht steht verbindlich im Fahrzeugschein. Die Tarife gelten für Wohnmobile über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht je angefangene 200 Kilogramm. Unter www.pkwsteuer.de/wohnmobil.html finden Sie eine übersichtliche Tabelle, die Ihnen zeigt, wie viel Steuer Sie für Ihr Wohnmobil zahlen müssen.

Wie viel Steuer kostet mein Wohnanhänger?
Die Jahressteuer für zulassungspflichtige Anhänger beträgt nach §9 KraftStg Absatz 5 je 200 kg verkehrsrechtlich zulässigem Gesamtgewicht 7,46 € - maximal nicht mehr als 894,76 €.

 

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Ihr Autor:
Johannes Flörsch
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