Die Autoversicherung kündigen und wechseln
Dieses Autoversicherung-Kündigen und -Wechseln muss bis zum 30.11. des laufenden Jahres erfolgen und sollte man nur angehen, wenn man bereits einen neuen Vertrag zum 1.Januar hat. Das Kündigungsschreiben muss am 30.11. der alten Versicherung vorliegen, sonst ist der Termin verpasst und man kann erst ein Jahr später die Autoversicherung kündigen und wechseln. Man teilt der bisherigen Versicherung mit, dass man seine Autoversicherung kündigen und wechseln will und lässt sich von dieser bestätigen, dass der Vertrag regulär zum 31.12. ausläuft.
In einigen Fällen ist es aber auch im laufenden Jahr möglich, das Autoversicherung-Kündigen und -Wechseln in Gang zu bringen. Dieses Sonderkündigungsrecht hat man, wenn die regulären Beiträge für die Versicherung erhöht werden. Eine Erhöhung auf Grund eines Unfalls ist kein legitimer Grund, um das Autoversicherung-Kündigen und -Wechseln umzusetzen. Eine weitere Möglichkeit, des Autoversicherung-Kündigen und -Wechseln ist eine Neuanschaffung bzw. ein Fahrzeugwechsel.