Wissenswertes rund ums Kfz-Kennzeichen
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Historische Kennzeichen – so war es früher
Das wohl älteste bekannte Kennzeichen diente der Nummerierung römischer Streitwagen. Im 17. Jahrhundert wurden an Kutschen in England Tafeln mit Wappen befestigt, die der Unterscheidung dienten. In Deutschland wurden die ersten behördlichen Kennzeichen zwischen 1870 und 1890 an Fahrrädern vorgeschrieben. Diese Kennzeichen dienten der Vermeidung von Fahrerflucht und wurden lokal ausgegeben. Die Kennzeichen unterschieden sich farblich voneinander.
Erst ab dem 1.10.1907 wurde dann in Deutschland ein ein einheitliches Kennzeichensystem an allen Kraftfahrzeugen vorgeschrieben. In den 30er Jahren gab es kurzfristig in einigen Regionen in Österreich eine Pflicht für Nummerntafeln an Fahrrädern. Hierfür wurden 4 x 15 cm große Tafeln mithilfe der Achsmutter an das Vorderrad festgeklemmt.
Einführung von Kennzeichen stieß auf Kritik
Die Einführung der Kennzeichen für Kraftfahrzeuge ging nicht überall ohne Gegenstimmen vonstatten. Nachdem Anfang des 20. Jahrhunderts die europäischen Länder eine Kennzeichenpflicht erließen, wurden besonders in England Stimmen laut, dass diese die Automobile entstellen und sie wie Mietwagen aussehen würden.
Heute besteht das Kfz-Kennzeichen aus zwei Teilen: Auf weißen Grund steht die schwarze Schrift, die aus bis zu drei Buchstaben für den Verwaltungsbezirk und einer Erkennungsnummer aus bis zu zwei Buchstaben und bis zu vier Ziffern besteht. Mit nur einem Klick gibt es noch mehr Informationen. Ein eigenes Unterscheidungszeichen haben Fahrzeuge der:
- Bundespolizei
- Bundes- und Landesorgane
- Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
- Bundeswehr
- Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
- Diplomatisches Korps
- bestimmte internationale Organisationen
Zwei Kennzeichenversionen in Deutschland
Derzeit gibt es in Deutschland zwei verschiedene Versionen: das neue Eurokennzeichen und das bereits seit 1956 verwendete DIN-Kennzeichen. Beim neuen Kennzeichen können die Buchstaben besser unterschieden werden, da die zuvor gesperrten Erkennungs-Buchstaben B, F, G, I, O und Q nun verwendet werden können – dadurch stehen mehr Kombinationen zur Verfügung. Ein weiteres neues Unterscheidungsmerkmal ist das im Euro-Kennzeichen integrierte Nationalzeichen.
Das amtliche deutsche Kfz-Kennzeichen ist maximal 530 Millimeter lang und 110 Millimeter hoch. Zweizeilige Kennzeichen sind höchstens 340 Millimeter lang und 200 Millimeter hoch. Alle Vorschriften bezüglich Format, Schrift, Farbe und Reflexion sind in der Kraftfahrzeug-Zulassungsverordnung geregelt. Der Kennzeichenhersteller ist anhand der auf der Rückseite eingeprägten Signatur zu erkennen.