Wohnriestern: Die Riesterförderung für das Eigenheim
Bisweilen sah die Politik dies anders, zumindest teilweise. Bisher nämlich gab es seit dem Wegfall der Eigenheimzulage keine adäquaten Anreize für Hausherren. Weiterhin fielen bei vorzeitigem Auflösen von Riester-Sparplänen und Kapitalentnahme die staatlichen Förderungen und Steuerbegünstigungen zum Teil komplett weg. Dies hatte meist zur Folge, dass Bauherren zur Finanzierung einer Immobilie große Fremdfinanzierungsmittel aufbringen mussten, die ihrerseits sehr teuer sind, d.h. deren Zinsen höher sind, als jene auf Sparbeträge in Riester-zertifizierten Rentenversicherungen, egal ob mit ausschließlich Fondsanteilen oder aus reinen festverzinslichen Rentenpapieren bestehend.
Nun haben sich im Jahre 2008 Vertreter der Regierung und der interessierten und betroffenen Wirtschaftsverbände darauf geeinigt, dass künftig (und nicht wie zuvor nur maximal 50.000 Euro) alles Kapital aus einer Riester-Rente zum Erwerb selbst genutzten Wohnraums entnommen werden darf, ohne dass dabei staatliche Zuschüsse gestrichen würden. Dieses Kapital kann nun also beispielsweise zur Sondertilgung eines Immobilienkredits oder auch zur Abschlussfinanzierung eingesetzt werden. Diese Regelung ist verbindlich für alle Riester-Renten-Anbieter- und Produkte. Trotzdem lohnt es sich aufgrund der zumindest in den Jahren vor Novellierung des VVG (Versicherungsvertragsgesetz) erhobenen hohen Abschlusskosten von Riester-Renten nicht, kleinere Beträge dem Sparplan zu entnehmen bzw. die Police schon nach kurzer Zeit zu kündigen, da die bei Vertragsabschluss auf das 'Minuskonto' des Sparers gutgeschriebenen Gebühren sich erst in 5-7 Jahren amortisieren und man somit erheblichen Kapitalverlust erleiden würde.