Rürup Rente: Steuern sparen und Altersvorsorge aufbauen 

Seit 2005 ist mit der Rürup Rente eine weitere staatlich geförderte Altersvorsorge am Markt verfügbar. Dieser Artikel befasst sich mit den Grundlagen und der Funktionsweise der Rürup Rente.

Grundlage der Rürup Rente ist das Alterseinkünftegesetz. 2004 musste die Bundesregierung ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umsetzen. Das Gericht hatte 2002 entschieden, dass die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen und der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit dem Gleichstellungsgrundsatz des Grundgesetzes unvereinbar ist.

So wurde 2004 beschlossen, dass die gesetzliche Rente schrittweise bis zum Jahre 2040 zu 100% besteuert wird. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber die steuerliche Abzugsmöglichkeit für Altersvorsorgeaufwendungen verbessert und mit der Rürup Rente eine weitere staatlich geförderte Altersvorsorge eingeführt.

So können seit dem 01.01.2005 jährlich bis zu 20.000 Euro steueroptimiert für die eigene Altersvorsorge aufgewendet werden. Für steuerlich zusammen veranlagte Ehepartner erhöht sich der geförderte Beitrag auf 40.000 Euro pro Jahr.

Steuerlich abzugsfähig im Sinne des Gesetzes sind seit dem 01.01.2005 Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zur landwirtschaftlichen Alterskasse, zu den berufsständischen Versorgungseinrichtungen und zur neu geschaffenen Rürup Rente.

Mit der Rürup Rente Steuern sparen und die eigene Altersvorsorge aufbauen!

Alle Anleger die sich seit 2005 für den Abschluss einer Rürup Rente entschieden haben, können jedes Jahr einen Teil Ihrer persönlichen Steuerlast in Rentenleistung umwandeln.

Das ganze funktioniert so: Die Beiträge, die für einen Rürupvertrag aufgewendet werden, können im Jahre 2009 zu 68% steuerlich angesetzt werden. (Dieser Wert steigt jedes Jahr um weitere 2%, bis im Jahre 2025 100% der Beiträge steuerlich abzugsfähig sind.)

Investiert ein Anleger jährlich beispielsweise 3.000 Euro in eine Rürup Rente, so kann er davon 2.040 Euro (=68% von 3.000 Euro) zum Jahresende in der Einkommensteuererklärung ansetzen. Bei einem angenommen Steuersatz von 30% entsteht ein Steuervorteil von ca. 612 Euro. Dieser Steuervorteil fließt auf das Konto des Anlegers zurück. Unterm Strich mussten also effektiv nur ca. 2.400 Euro selbst aufgewendet werden. Mit Hilfe des Finanzamtes flossen jedoch 3.000 Euro in den Rürupvertrag.

Damit sich das Finanzamt steuerlich an einem Rürupvertrag beteiligt, darf die Rentenleistung nicht vor dem 60. Lebensjahr abgerufen werden und der Hinterbliebenenschutz ist im Todesfall auf den Ehepartner und die eigenen Kinder beschränkt.

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