Abwrackprämie 2009 sichern das ist noch möglich
Für die Käufer ist das auch ein dickes Problem. Sie können sich bei einer so langen Lieferzeit nicht mehr sicher sein, dass sie noch die Abwrackprämie bekommen. Denn bisher war es so, dass diese nur gezahlt wird, wenn der Neuwagen rechtzeitig zugelassen wird. Die Regierung hat nur für ungefähr 600.000 Neuwagen die Prämie bereitgestellt und will dies auch nicht ausweiten.
Doch nun hat das Zittern dieser Wartezeit-Käufer ein Ende. Denn die Bundesregierung hat weitreichende Änderungen an der Altfahrzeug-Verordnung umgesetzt, die auch die Abwrackprämie sichern kann, wenn das Fahrzeugt erst in einigen Monaten geliefert wird. Antragsteller, die noch keinen Liefertermin für ihren Neuwagen haben, können ab dem 30. März schon einen Antrag auf die Prämie stellen, auch wenn die Auslieferung des Neuwagens erst später erfolgt.
Bisher war die Zahlung der Prämie erst bei Nachweis der Verschrottung eines alten PKWs und der Zulassung eines neuen PKWs möglich. Ab dem 30.3. genügt die Vorlage des Kaufvertrages für einen Neuwagen für die wirksame Antragstellung auf eine Abwrackprämie. Damit wird den willigen Autokäufern die Angst genommen werden, dass sie nicht mehr auf den Fördertopf zugreifen können, wenn ihr Neuwagen noch lange auf Warteschleife steht.
Eine weitere interessante Änderung ist mit der Neufassung der Altfahrzeug-Verordnung eingetreten. Nun müssen das Original des Fahrzeugbriefes beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eingereicht werden, wenn man eine Abwrackprämie erhalten will. Damit geht die Regierung gegen Betrugsfälle vor, wo das Altfahrzeug nicht verschrottet sondern ins Ausland verkauft worden war. Ohne Kfz-Brief ist dies nun erschwert. Bislang genügte lediglich eine Kopie des Fahrzeugbriefes beim Antrag auf eine Abwrackprämie.