Altersteilzeit: 2009 noch letztmalig für den Antrag nutzen
Nun läuft die vorteilhafte Regelung zur Altersteilzeit (trotz starker Arbeitszeitreduktion kaum Lohnverluste) am 31.12.2009 aus. Wer also von der Altersteilzeit Gebrauch machen will, muss sich bis zu diesem Termin mit seinem Arbeitgeber eine Altersteilzeitvereinbarung treffen.
Altersteilzeit ist noch möglich,
- wenn man mindestens 55 Jahre alt ist
- wenn man in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt war
- wenn man mindestens die Hälfte der restlichen Arbeitszeit nicht mehr leistet
- wenn der Arbeitgeber gegenüber der Bundesagentur für Arbeit deutlich machen kann, dass er für den Arbeitsausfall einen neuen Mitarbeiter einsetzen wird
- wenn der Arbeitgeber das reduzierte Einkommen um 20 % des durchschnittlichen alten Monatseinkommens erhöht und auch höhere Einzahlungen in die Rentenversicherung erbringt, um eine zu starke Absenkung des späteren Rentenniveaus zu vermeiden.
Diese hohen Kosten beim Arbeitgeber kann sich dieser aber bei der Bundesagentur für Arbeit zurückholen. Für ihn entstehen also kaum Kosten; für die Mitarbeiter wird der Einkommensverlust zum großen Teil durch den Aufstockungsbetrag kompensiert, da dieser steuer- und sozialversicherungsfrei ist. Auch Nachteile beim Rentenbezug sind weitgehend kompensiert.
Es gibt auch noch viele Tarifverträge, die zu einer weiteren Aufstockung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber führen. Es hat also viele Vorteile, die Frist bis zum 31.12.2009 zu nutzen und die Altersteilzeit mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren.







