Gesundheitsfonds und Krankenversicherungspflicht

 

Nachdem jahrelang bedeutende Unterschiede in den Tarifen der gesetzlichen Krankenversicherung galten, ist seit dem 1.1.2009 durch die Einführung des Gesundheitsfonds eine Vereinheitlichung eingetreten. Nun können alle gesetzlichen Krankenkassen einen einheitlichen Beitragssatz anbieten.

Hierzu wurde der Gesundheitsfond geschaffen, der zunächst alle Gelder von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die diese für die gesetzliche Krankenversicherung bereit stellen, einnimmt und dann an die jeweiligen Krankenkassen nach komplizierten Regeln verteilt.
Dieser einheitliche Beitragssatz war auch notwendig, weil durch die Einführung einer Krankenversicherungspflicht für alle die ungleichen Beitragssätze nicht mehr legitimierbar waren. Denn bereits im Rahmen der Gesundheitsreform 2007 hatte der Gesetzgeber festgelegt, dass alle dauerhaft in Deutschland Lebenden sich in einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung versichern müssen. Bisher Nichtversicherte können dabei in die Krankenkasse zurückwechseln, wo sie zuletzt versichert waren. Auch Selbständige können zurück in ihre letzte private Krankenkasse. (Diese müssen dann spezielle Tarife anbieten, die den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse entsprechen.)
Wenn aber alle in einer Krankenkasse versichert sein müssen, dann sollten zumindest die Beitragsunterschiede zwischen den gesetzlichen Krankenkassen eingeebnet werden. Für das laufende Jahr hat die Bundesregierung den Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf jeweils 7,3 % festgelegt. Zusätzlich zahlen die Arbeitnehmer einen eigenen Versicherungsbeitrag von 0,9 %. Damit liegt der tatsächliche Beitragssatz für die gesetzliche Krankenkasse von Arbeitnehmern für 2009 bei 15,5 % vom Arbeitnehmer-Bruttolohn.
Dieser Beitragssatz liegt damit am oberen Ende der bisherigen Beitragssätze und mehr als 90 % der Mitglieder von gesetzlichen Krankenkassen müssen mehr als bisher zahlen. Dies hängt damit zusammen, dass bei den Rahmenvereinbarungen für Zahlungen an Ärzte und Krankenhäuser Kostenbremsen gelockert wurden, diese Leistungsträger also mehr Gelder als bisher bekommen.

Es wird sich in den kommenden Jahren zeigen, ob dieser schon recht hohe Beitragssatz gehalten werden kann oder ob er auch wie in den früheren Jahren laufend steigt, bzw. nur durch Kostenumverteilung auf die Versicherten auf dem neuen Niveau erhalten bleibt.

 

 
Bisherige Kommentare (1)

Kommentar Nummer Karp
schrieb am Donnerstag, den 20.08.09 um 13:06 Uhr

Ich bin für eine steuerfinanzierte Krankenversicherung für jeden Bürger von Geburt bis Tod ohne Zuzahlungen und Kassengebühren (vielleicht reicht auch eine einzige Kasse). Dazu das bedingungslose existensichernde Grundeinkommen. Nur noch eine Steuer, nämlich die Konsumsteuer. D.h. keine Steuererklärungen mehr, keine Steuerabzüge vom Lohn, sondern nur noch beim Konsum. Das Leben könnte so leicht und schön sein. Packen wir es an. Wir leben nur einmal.

 
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Ihr Autor:
Rainer Mayer
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