Prüfung von Arbeitszeugnissen auf versteckte Informationen

Zur Abgabe eines Arbeitszeugnisses an seine Mitarbeiter ist ein Arbeitgeber verpflichtet und die Rechtssprechung verlangt von ihm auch, dass dieses Zeugnis wohlwollend verfasst ist. Allerdings hält dies nach wie vor viele Arbeitgeber nicht davon ab, versteckte Informationen im Arbeitszeugnis unterzubringen, die später zum Nachteil gereichen können. Deshalb sollte man sein Arbeitszeugnis prüfen und gegenüber dem Arbeitgeber auf Änderung dieser ungünstigen Informationen drängen, denn diese Art der geheimen Datenübermittlung ist nicht zulässig.

Beliebt ist die Methode, hinter wohlwollenden Formulierungen bestimmte Schwächen des Mitarbeiters mehr oder weniger geschickt zu verstecken: "Er hat sich stets bemüht, die ihm übertragen Aufgaben umzusetzen." Klingt nicht schlecht, könnte aber heißen, dass der Mitarbeiter nicht in der Lage war, die ihm übertragen Aufgaben zu erfüllen. Findet man eine entsprechende Formulierung, dann sollte man darauf drängen, dass die Aufgaben konkret benannt sind und dass der Chef Formulierungen wählt, die die Erfüllung der Aufgaben anzeigen: "Frau Müller führte die Korrespondenz mit Geschäftspartnern und hat die ihr übertragenen Aufgaben zeitnah erfüllt." Generell ist darauf zu achten, dass nicht ein "Bemühen" sondern ein "Erfüllen" sich in den Formulierungen wiederfindet.

Die wichtigste Formulierung ist die Zufriedenheitsformel am Schluss des Zeugnisses. So legt der Chef mit "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" eine 1 als Abschlussnote fest, während die Formulierung "zu unserer vollen Zufriedenheit" nur ein 2 bis 3 in der Beurteilung ist. Wenn man selbst einen Zeugnisentwurf für den Arbeitgeber schreiben soll - was durchaus üblich ist -, dann sollte man seinen Chef hier also nur die "vollste Zufriedenheit" vorschlagen.

Auch sehr wichtig sind die Zukunftswünsche. Eine kurze Dankesformel gilt leider als schlechte Note. Hier sollte eher von "Bedauern über das Ausscheidens" des Mitarbeiters die Rede sein. Außerdem ist es sehr gut, wenn das Unternehmen seinem ehemaligen Mitarbeiter "viel Erfolg für die weitere Zukunft" wünscht. Damit wird die gute Übereinstimmung bei der Auflösung des Arbeitsvertrages kommuniziert. Auch von Vorteil ist die Formulierung " ... verlässt uns auf eigenem Wunsch", während die Formulierung " ... im gegenseitigen Einvernehmen" eine Abstufung darstellt. Allerdings sollte die gewählte Formulierung zu den restlichen Daten des Lebenslaufs passen und auch in einem späteren Vorstellungsgespräch bei einem anderen Arbeitgeber nachvollziehbar gemacht werden können.

Im Internet gibt es Angebote zur Prüfung von Zeugnissen. Dies ist sicher eine gute Möglichkeit, wenn man auf sonst keine Berater zurückgreifen kann. Hat man hingegen beim bisherigen Arbeitgeber eine Mitarbeitervertretung, dann sollte man diese als Beratung nutzen, denn diese Kollegen kennen sich in den möglichen und üblichen Formulierungen von Zeugnissen gut aus.

 

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Ihr Autor:
Rainer Mayer
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