Angestellt ohne Arbeitsvertrag - Heikel oder halb so schlimm?
Diese Art der stillschweigenden Willenserklärung (konkludentes Verhalten) muss für den Arbeitnehmer keine Nachteile bedeuten, solange das Arbeitsverhältnis nicht verändert oder gar gekündigt wird. Erst dann kann es zu Problemen und gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen, muss so doch belegt werden können, wann und wie welche Absprachen getroffen wurden.
Insofern gibt das so genannte Nachweisgesetz allen Arbeitnehmern und auch Arbeitgebern insofern Rechtssicherheit, als dass spätestens einen Monat nach dem (mündlich oder auch schriftlich) vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses einen unterschriebenen Arbeitsvertrag auszuhändigen schriftliche, der alle wesentlichen Vertragsbedingungen (Arbeitsort- und Zeit, Gehalt, Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen, etc.) enthält.
Dies hat den unter anderem den Vorteil, dass nämlich auch Veränderungen der Arbeitsbedingungen schriftlich fixiert und beiderseitig anerkannt werden müssen.
In jedem Fall sind Arbeitsverhältnisse ohne Arbeitsvertrag weder besonders von Vor- noch von Nachteil, solange beide Seiten mit den Bedingungen zufrieden sind. Um jedoch Rechtssicherheit bezüglich Veränderungen von wesentlichen Vertragsbedingungen zu erlangen, ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag die sicherste Lösung.
Nicht selten kommt es nämlich vor, dass vormals freie Mitarbeiter fest eingestellt werden oder aber von einer Teilzeit- auf eine Vollzeitstelle umgestellt wird. Wenn also ein bestimmtes Vertrauensverhältnis aufgrund langjähriger Zugehörigkeit zum Betrieb besteht und sich faktisch 'nur' die Rahmenbedingungen ändern, sollte man dennoch auf einen Arbeitsvertrag bestehen, da sich wichtige Bestandteile der Arbeitsbedingungen geändert haben - und man bei Kündigungen entsprechende Nachweise erbringen muss, um seine Forderungen durchsetzen zu können.