Die Arbeitslos-Meldung
Oder wenn er während einer Ausbildung oder eines Studium sich eine ergänzende Beschäftigung sucht. Eine Arbeitslos-Meldung ist hingegen derjenige Vorgang, bei dem man dem Arbeitsamt den genauen Termin mitteilt, zu der man definitiv arbeitslos wird.
Die Arbeitslos-Meldung gegenüber dem Arbeitsamt dient der Garantie der finanziellen Ansprüche, die ein vorher angestellt Beschäftigter als Arbeitslosengeld I hat. Das Arbeitsamt will sich recht schnell um eine Vermittlung in einen neuen Job nach der Arbeitslos-Meldung bemühen. Je eher man die Arbeitslos-Meldung abgibt, desto besser sind die Aussichten für eine schnelle Vermittlung oder eine Weiterbildung, die die Aussichten auf einen Job verbessert.
Eine persönliche Arbeitslos-Meldung ist aus der Sicht des Arbeitsamtes eine unverzichtbare Voraussetzung, um danach Arbeitslosengeld I zu beanspruchen. Diese Arbeitslos-Meldung muss spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit persönlich erfolgen. Zuständig für die Arbeitslos-Meldung ist die Agentur für Arbeit am eigenen Wohnort, nicht am Firmensitz des Arbeitgebers. Arbeitslosengeld gibt es erst nach der Arbeitslos-Meldung.
Allerdings sollte man die Arbeitslos-Meldung möglichst frühzeitig vornehmen. Bei längeren Kündigungsfristen kann man durchaus etliche Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit dies erkennen. Hierzu sagt die Bundesagentur für Arbeit, dass die persönliche Arbeitslos-Meldung frühestens drei Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit möglich ist.
Am besten setzt man seine Arbeitslos-Meldung sofort nach Zugang der Kündigung um. Bei längeren Kündigungsfristen meldet man sich sofort arbeitsuchend und setzt die Arbeitslos-Meldung drei Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit um.
