Das Sabbatjahr (Sabbatical) für Weiterbildung nutzen und Versicherung beachten

Das Sabbatical oder Sabbatjahr wird immer beliebter bei Arbeitnehmern, weil sie nach langen Jahren der betrieblichen Beschäftigung auch mal eine längere Zeit zum Ausspannen oder für Fortbildungsmaßnahmen benötigen.

Generell versteht man unter einem Sabbatical oder Sabbatjahr nicht unbedingt einen unbezahlten Urlaub von einen Jahr sondern einen längeren Urlaub, der deutlich über die üblichen Urlaubsregeln hinausgeht. Da in den gesetzlichen oder tarifvertraglichen Regeln längere Urlaubszeiten meist nicht vorgesehen sind, ist hier besonders auf die versicherungsrechtliche Absicherung zu achten.

Es gibt Umfragen, die darauf hindeuten, dass etwas die Hälfte der Arbeitnehmer gern einmal eine längere Auszeit von mehr als einen halben Jahr nehmen würde. Viele davon wollen diese Zeit dann auch für einen Weiterbildung nutzen. Sie haben gemerkt, dass sie ihre beruflichen Kompetenzen durch eine längere und intensivere Ausbildung gut ergänzen könnten.

In den gegenwärtigen Krisenzeiten hat das Sabbatjahr möglicherweise auch Vorteile für die Unternehmen. Denn sie können mit diesem Instrument die Lohnkosten durch unbezahlten Urlaub einzelner Mitarbeiter senken. Wenn diese dann diese Zeit ganz oder teilweise für Weiterbildung nutzen, dann hat auch die Firma davon Vorteile und unterstützt dies unter Umständen durch teilweise Übernahme der Weiterbildungskosten.

Bereits 2006 hatte das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln eine Untersuchung publiziert, dass etwa 12 % der Unternehmen Varianten des Sabbatical ihren Mitarbeitern anbieten. Hier werden vor allem mehrjährige Arbeitszeitkonten genutzt. Mitarbeiter leisten also Mehrarbeit und erhalten statt der Bezahlung eine Gutschrift auf einem Arbeitszeitkonto, das dann für einen mehrmonatigen Urlaub genutzt werden kann. Dies ist dann ein bezahlter Urlaub; da der Arbeitgeber während dieser Zeit die Sozialversicherung wie bisher abwickelt. Es entsteht also kein Versicherungsproblem für die Arbeitnehmer. Wer beispielsweise seine vergütete Arbeitszeit um 20% kürzt aber regulär die volle Stundenzahl weiterarbeitet, der kann nach fünf Jahren ein ganzes Sabbatjahr beanspruchen, ohne das während dieser Zeit ihm finanzielle oder versicherungsrechtliche Nachteile entstehen.

Wenn das eigene Unternehmen keine solche Lösung anbieten kann, aber durchaus bereit ist, unbezahlten Urlaub zu gewähren, dann muss man sich umgehend mit seiner Krankenkasse in Verbindung setzen, denn ein Monat nach dem Beginn des Sabbatjahrs läuft die gesetzliche Krankenversicherung aus. Die gesetzliche Krankenkasse muss dann für die Zeit des unbezahlten Urlaubs eine freiwillige Versicherung anbieten. Die Beiträge hierfür hat man dann aus der eigenen Tasche bezahlen.

 

 

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Rainer Mayer
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