Geförderte Weiterbildung

Weiterbildung nimmt nicht nur in Zeiten von Kurzarbeit und steigender Anforderungen des Arbeitsmarktes an potenzielle Bewerber einen immer größeren Teil notwendiger Maßnahmen an.

Insofern sind die seit 2003 von den Arbeitsagenturen vergebenen Bildungsgutscheine ein hilfreiches Arbeitsmarktinstrument, um Weiterbildung bei drohender und auch bereits bestehender Arbeitslosigkeit als Gewinn bringende Qualifizierung einzusetzen. Dabei stehen weiterhin Transparenz und auch die Selbstbestimmung der Inhaber von Bildungsgutscheinen im Vordergrund. So können die Arbeitsagenturen besser verfolgen, wo der jeweilige Bildungsgutschein eingelöst wurde. Die Arbeitssuchenden ihrerseits können gemäß den persönlichen Bedürfnissen an Qualifikation und Fähigkeiten eine passende Weiterbildung suchen und damit ihre zukünftigen Einstellungschancen signifikant erhöhen.

Ebenso beliebt und effektiv sind Bemühungen Arbeitnehmer/innen in Kurzarbeit zusätzliche Anreize zur Weiterbildung zu geben. Die Initiative Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen (WeGebAU) beispielsweise unterstützt sowohl Unternehmen wie auch Arbeitnehmer/innen während der Phase der Kurzarbeit [http://www.arbeitsagentur.de/nn_27584/zentraler-Content/A05-Berufl-Qualifizierung/A053-Rehabilitanden/Allgemein/Arbeitgeberinformationen-Foerderung-der-.html]. Der Mehrwert für Unternehmen liegt hierbei darin, dass ihre Mitarbeiter in beschäftigungsfreien Zeiten die Chance bekommen, sich beruflich und fachlich weiter zu qualifizieren. Dies erhöht die Chancen im Falle einer späteren Arbeitslosigkeit, wie auch die Einsatzmöglichkeiten im eigentlichen Betrieb erweitert werden. Insofern vergeben die Arbeitsagenturen auch hier Bildungsgutscheine an die Belegschaften der von Kurzarbeit betroffenen Unternehmen. Bei gering qualifizierten Arbeitnehmer/innen ist es sogar möglich, dass die Arbeitsagenturen dem Arbeitgeber einen Arbeitsentgeltzuschuss gewähren. Weiterhin können auch eventuell anfallende Fahrtkosten übernommen werden.

Seitens der Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist bei diesem zum Teil aus Mitteln des Konjunkturpaketes II finanzierten Programms, dass die Weiterbildungsmaßnahmen zu betriebsüblichen Arbeitszeiten stattfinden müssen. Schließlich soll die eigentliche Arbeitszeit für die Weiterbildung eingesetzt werden.
Die Qualifizierungen müssen außerdem überwiegend betriebsspezifischen Inhalten vorweisen, da die erworbenen Kenntnisse sowohl Arbeitnehmer/innen wie auch Arbeitgebern zugutekommen sollen.

 

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Marcello Buzzanca
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