Konjunkturpaket 2: Möglichkeiten Weiterbildung

Im Rahmen des Konjunkturpaketes II hat die Bundesregierung eine Weiterbildungsinitiative über die Bundesagentur für Arbeit gestartet. Das Programm trägt die Abkürzung "WeGebAU": Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen.

Hier geht es vor allem um Beschäftigte, die noch relativ wenig qualifiziert sind und zugleich aber durch ein höheres Lebensalter (über 45) besondere Schwierigkeiten im ihrem beruflichen Umfeld haben und bei einer zukünftigen Arbeitslosigkeit eine besondere Risikogruppe darstellen würden. Da eine gute Qualifikation die beste Vorbeugung gegen Landzeitarbeitslosigkeit ist, sollte bereits im Vorfeld eines möglichen Jobverlustes diese Arbeitnehmer und ihre Arbeitgeber mit einer gezielten Förderung unterstützt werden.

Diese Förderung geht besonders an kleine und mittlere Unternehmen, die eine Anschub-Finanzierung für Weiterbildungs-Maßnahmen über die Bundesagentur für Arbeit bekommen können. Sie haben damit die Chance, für relativ geringe eigene Mittel, ihre Mitarbeiter zu besser zu qualifizieren und schaffen sich damit auch auf Kosten der Bundesagentur die Möglichkeit, innerbetriebliche Veränderungsmaßnahmen in Gang zu setzen.

Das Unternehmen muss hierfür die Arbeitnehmer von der Arbeit freistellen und den Lohn weiterzahlen. Die Arbeitszeit wird im Rahmen einer durch eine fachkundige Stelle geprüfte Weiterbildungsmaßnahme außerhalb des Betriebes geleistet. "Es müssen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, die über arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen hinausgehen." (Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/Dienststellen/RD-BB/Potsdam/AA/A04-Vermittlung/Publikation/pdf/Wegebau-Flyer.pdf)

Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt nach § 417 Abs.1 SGB III die Kosten für die Weiterbildungs-Maßnahme und zahlt auch eine Unterstützung bei einer notwendigen auswärtiger Unterbringung des Mitarbeiters. Nach § 235c SGB III kann der Arbeitgeber auch eine teilweisen Lohnersatz (einschließlich Sozialversicherungsbeiträge) bekommen.

Damit hat man hier ein Programm, wo bisher schlecht qualifizierte Arbeitnehmer im eigenen Interesse und im Interesse des beschäftigten Unternehmens weiterqualifiziert werden können. Weitere Infos zum Verfahren können die Arbeitgeber bei ihrer örtlichen Arbeitsagentur bekommen.

 

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Rainer Mayer
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