Weiterbildung während der Kurzarbeit

Mit Kurzarbeit wollen viel Unternehmen aus der Krise kommen. Denn hier wird das Stammpersonal erhalten und für die Belegschaft oder für wesentliche Teile der Belegschaft vorübergehend die Arbeitszeit reduziert. Die Lohnkosten können entsprechend gesenkt werden. Der Einnahmeausfall bei den Mitarbeitern wird zum größeren Teil von der Bundesagentur für Arbeit ersetzt. Durch die Verlängerung der Kurzarbeit bis auf 18 Monate entsteht aber immer stärker die Frage nach sinnvoller Nutzung der freien Zeit.

Manche Arbeitgeber nutzen die Kurzarbeit deshalb sehr gern, um ihre Mitarbeiter zu weiter zu qualifizieren. Statt zu Hause Däumchen zu drehen, werden bestimmte Mitarbeiter inner- oder außerbetrieblich in interessante und weiterführende Bildungsmaßnahmen geschickt. Dies hat für beide Seiten viele Vorteile: Die Unternehmen entwickeln die Qualifikation ihrer Beschäftigten weiter und diese gewinnen an Beschäftigungssicherheit und beruflichen Entwicklungschancen.

Um ihre Mitarbeiter während der Kurzarbeit zu Weiterbildungsmaßnahmen schicken zu können, müssen die Unternehmen bestimmte Bedingungen der Bundesagentur erfüllen. Diese erwartet den Nachweis, dass die Fortbildung den Arbeitnehmern einen beruflichen Aufstieg ermöglicht. Deshalb werden sehr gerne Maßnahmen unterstützt, die für de Arbeitnehmer hilfreich sind, die bisher nur eine geringe Berufsqualifikation nachweisen konnten. Für gering Qualifizierte kann (nach einem Antrag des Arbeitgebers vor Beginn der Maßnahme) eine sehr hohe Kostenerstattung von der Bundesagentur gegeben werden. Hierzu zählen die kompletten Lehrgangskosten und Zuschüsse für Fahrt- und Kinderbetreuungskosten.

Diese Möglichkeiten zur Weiterbildung sind aber auch für schon besser qualifizierte Arbeitnehmer umsetzbar. Das könnte zum Beispiel eine Schulung zum Thema Controlling für Buchhalter sein oder ein Fachfranzösisch-Kurs für die Sekretariats-Mitarbeiter. Diese bekommen zwischen 20 und 80 Prozent der Kursgebühren erstattet. Die Höhe der Förderung hängt von der Art der Qualifizierung,

der Betriebsgröße und den Vorkenntnissen der Mitarbeiter ab. Auch hier stellt der Arbeitgeber den Antrag bei der Bundesagentur und handelt mir dieser die Förderungsmöglichkeiten aus.

Viele Arbeitgeber werden von diesen Möglichkeiten bisher kaum gehört haben und auch keine Vorstellung davon haben, wie denn eine gezielte Fortbildungsinitiative für ihre kurzarbeitenden Mitarbeiter aussehen könnte. In diesem Fall macht es Sinn, wenn der interessierte Mitarbeiter sich an seinen Betriebsrat wendet. Denn dieser hat ein Initiativrecht bei der Ausgestaltung der betrieblichen Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Wenn dieser dann dem Arbeitgeber die Vorteile einer solchen Nutzung der Kurzarbeit klar machen kann, dann kann über ein umfassendes Fortbildungskonzept für die Mitarbeiter (mit finanzieller Unterstützung der Bundesagentur) für den Arbeitgeber und seine Mitarbeiter viel erreicht werden.

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Ihr Autor:
Rainer Mayer
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