Fortbildungskosten sind in der Regel von der Steuer absetzbar 

Fortbildungskosten sind jene Aufwendungen, die entstehen, wenn man als Arbeitnehmer, Arbeitssuchender oder auch als Selbstständiger Kurse, Seminare oder Workshops zur beruflichen und fachlichen Weiterbildung besucht. Dabei können sich diese Kosten auf die reinen Lehrgangsgebühren beschränken, können aber auch Aufwendungen im Sinne von Fahrt- und Logiskosten beinhalten.

Fortbildungskosten sind in der Regel als Werbungskosten absetzbar. Werden die Kosten vom Arbeitgeber jedoch erstattet, können sie dennoch als steuerfrei vereinnahmt werden, müssen also nicht als Einkommen versteuert werden. In jedem Fall muss nachgewiesen werden, dass die entstandenen Kosten bzw. der besuchte Lehrgang ausschließlich der beruflichen Qualifizierung dient. Ein objektiver Bezug zum ausgeübten Beruf muss demnach zwingend erkennbar sein. Bei Arbeitsuchenden werden Fortbildungskosten inklusive Fahrtkosten in der Regel von der Bundesarbeitsagentur getragen. Ebenso können Väter oder Mütter in der Elternzeit bzw. im Erziehungsurlaub Ausgaben für Fortbildungen als Werbungskosten geltend machen. Wenn die Weiterbildung dem erlernten Beruf dient und man tatsächlich nach der Erziehungszeit wieder in diesem Bereich tätig werden möchte oder sich anderweitig qualifizieren will, werden diese Fortbildungskosten vom Finanzamt anerkannt..

Die häufigsten Arten von Fortbildungskosten sind die eigentlichen Kurs- und Lehrgangsgebühren, anfallende Fahrtkosten, Kosten für Lehrbücher und/oder Kopien, wie auch der eventuell entstehende Aufwand für Übernachtung und Verpflegung. Die Aufwendungen für die An- und Abreise, für Übernachtung und Verpflegung können ihrerseits nur dann als Reisekosten steuerlich geltend gemacht werden, wenn die Fortbildung außer Haus stattfindet, es sich also nicht um eine Inhouse-Veranstaltung handelt.

Die Höhe der Fortbildungskosten ist stark abhängig von Art und Länge der eigentlichen Fortbildungsmaßnahme. Bei berufsbegleitenden Seminaren und Fernstudiengängen können hier leicht einige Tausend Euro zusammen kommen, während Kurzzeitseminare und Workshops im Bereich von ca. 100 bis ca. 1000 Euro liegen. Auch ist die Verteilung der Kosten unterschiedlich. Während bei Workshops, Seminaren und Schulungen vielleicht die Lehrgangskosten überschaubar sind, dafür jedoch womöglich Reisekosten entstehen, ist dies beim Fernstudium eher auf die Studiengebühren verlagert, sieht man von einigen wenigen Präsenzveranstaltungen ab.

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Marcello Buzzanca
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