Das Tarif-Gehalt ist innerhalb der Branche meist bindend
Bekannt sind auch die Auseinandersetzungen über das Tarif-Gehalt in der Metallindustrie, weil hier die Gewerkschaft IG-Metall häufiger zum Mittel des Streiks greift, um das Tarif-Gehalt anzuheben. Aber auch für viele andere Branchen wird das Tarif-Gehalt über Tarifverträge bestimmt.
Allerdings gilt das Tarif-Gehalt zunächst nur für die Mitglieder der jeweiligen Organisation. Auf der Arbeitgeberseite gibt es in etlichen Branchen viele tariflose Arbeitgeber, die damit zunächst nicht an die Zahlung beim Tarif-Gehalt gebunden sind. Und auf der Seite der Arbeitnehmer sind auch viele nicht organisiert, also nicht Mitglied einer Gewerkschaft. Diese hätten eigentlich keinen Anspruch auf die Bezahlung nach Tarif-Gehalt, könnten also schlechter gestellt werden.
Allerdings gibt es bei vielen Tarif-Verträgen das Verfahren der "Allgemeinverbindlichkeit". Zuständig ist hierfür der Bundesarbeitsminister, der nach Rücksprache mit Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertretern die Tarif-Verträge einzelner Branchen verbindlich für alle Arbeitgeber und alle Arbeitnehmer dieser Branche festlegt. Faktisch wird das Tarif-Gehalt in dieser Branche dann zum staatlich festgelegten Mindestlohn.
Voraussetzung für die Verbindlichkeitserklärung beim Tarif-Gehalt ist, das die tarifgebundenen Arbeitgeber mindestens die Hälfte der Arbeitnehmer dieser Branche beschäftigen. Deshalb ist das Tarif-Gehalt in Deutschland in sehr vielen Fällen für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber bindend.