Kündigung in Arbeit und Beruf

Bei Kündigungen unterscheidet man prinzipiell zwischen ordentlichen und fristlosen Kündigungen. Dabei unterteilt sich der Bereich der ordentlichen Kündigungen in personenbedingte, betriebliche verhaltensbedingte und außerbetriebliche Kündigungen seitens des Arbeitgebers.

Bei der personenbedingten Kündigung ist dann gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer aufgrund persönlicher Eigenschaften nicht in der Lage ist die ihm übertragenen Aufgaben zu erfüllen und dies auch in Zukunft nicht wird. Eine betriebliche Kündigung ihrerseits wird dann ausgesprochen, wenn beispielsweise Auftragsrückgänge und Umstrukturierungen oder andere dringliche betriebliche Umstände in einem Unternehmen vorliegen. Eine verhaltensbedingte Kündigung erfolgt meist, wenn der Arbeitnehmer aufgrund seines Verhaltens (beispielsweise Suchtprobleme, etc.) seine Tätigkeit nicht mehr zufriedenstellend verrichten kann und das Vertrauen irreparabel beschädigt wurde. Schließlich kommt eine außerbetriebliche Kündigung dann zur Anwendung, sobald personenbedingte Gründe mitspielen, die Gründe also nicht in der Struktur des Unternehmens selbst liegen.

Fristlose Kündigungen werden dann ausgesprochen, wenn beispielsweise ein Diebstahl begangen wurde oder ein schwerer Verdacht auf Diebstahl bzw. auf grobe Verstöße besteht. Außerdem können auch nicht gerechtfertigte Krankmeldungen, Einstellungsbetrug, Verletzungen der Treuepflicht und auch Verstöße gegen Wettbewerbsverbote Gründe für firstlose Kündigung sein. Sobald nämlich das Weiterführen des Arbeitsverhältnisses für beide Seiten unzumutbar erscheint, kann der Vertrag mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden. Dem voraus muss jedoch eine Interessensabwägung durchgeführt werden, um eben zu prüfen, ob der Verstoß so groß war, dass er eine fristlose Kündigung rechtfertigt.

Jenseits der fristlosen Kündigung sind bei einer ordentlichen Kündigung immer bestimmte Fristen einzuhalten, die unterschiedlich lang sein können - zum Schutz des Arbeitnehmers und auch zugunsten des Arbeitgebers, haben beide somit etwas Zeit sich nach einem neuen Arbeitsplatz bzw. Arbeitnehmer umzuschauen. 

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