Unser kleines 1x1 rund um Beschäftigtendatenschutz

Datenschutz
Die Bedeutung des Datenschutzes im Arbeitsverhältnis
Davon sind auch die Betriebsvereinbarungen mit IT- und datenschutzrechtlichem Inhalt betroffen. Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) hinsichtlich des Einsatzes von Keyloggern beweist, wie wichtig der Datenschutz im Arbeitsverhältnis ist. Bislang wurde der Arbeitnehmerdatenschutz in der EU-Datenschutz-Grundverordnung nicht eigenständig geregelt. Durch die Öffnungsklausel liegt die Verantwortung dafür bei den einzelnen Mitgliedstaaten. Die Bundesregierung machte jetzt von diesem Recht Gebrauch und nahm die aktualisierte Regelung zum Beschäftigtendatenschutz in das neue BDSG auf. Diese Änderungen wurden bereits vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet und treten wie vereinbart im kommenden Jahr in Kraft. Ab Mitte Mai 2018 müssen sich Arbeitnehmer auf viele Änderungen gefasst machen.
Keylogging-Software zur Mitarbeiter-Überwachung
Das BAG entschied in einem Urteil vom 27.07.2017, dass Unternehmen nur dann der Einsatz von Keylogging-Software mit dem Ziel der Mitarbeiter-Überwachung gestattet ist, wenn es konkrete Anhaltspunkte für eine Straftat am Arbeitsplatz gibt. Fehlen jedoch Fakten, ist eine Beobachtung unzulässig. Die Überwachung der Tastatur-Eingaben stellt einen Eingriff in das grundsätzlich geschützte Recht informationeller Selbstbestimmung dar. Ein Einsatz ist nur dann gerechtfertigt, wenn bei dringendem Verdacht bereits vorher weniger einschneidende Mittel ohne Erfolg ausgeschöpft wurden. Eine generelle Überwachung am Arbeitsplatz wurde erst kürzlich durch die europäischen Datenschutzbehörden als unzulässig beurteilt.
Überwachung am Arbeitsplatz nimmt zu
Dabei fanden Experten heraus, dass die Überwachung am Arbeitsplatz stetig zunimmt. Wer es genau wissen will und mehr über seine Rechte erfahren möchte kann sich online informieren. Alle wichtigen Details und Wissenswertes rund um das Thema Datenschutz finden sich auf bund-verlag.de/
In zahlreichen wichtigen Industrienationen wie in den USA, Kanada, Australien, Italien und Spanien wurden bereits vermehrt Keylogger-Aktivitäten beobachtet. Vor allem in der Hightec-Branche, wo Wissensdiebstahl befürchtet wird, kommen die modernen Ausspäh-Programme zum Einsatz. Durch heimliche Screenshots werden ohne das Wissen der Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen Fotos des aktuellen Bildschirms gespeichert und versendet. Mithilfe der Videoüberwachung, Webcam und eingebautem Mikrofon sind die Büroaktivitäten auch der Chefetage zugänglich. Durch vielseitige technische Möglichkeiten sind der Kreativität der Unternehmen bei der Mitarbeiterüberwachung keine Grenzen gesetzt.
Vielseitige technische Möglichkeiten