Beratungsförderung für Existenzgründer
In dieser Situation braucht der Existenzgründer eine Beratungsförderung, also eine Unterstützung in Form eines Existenzgründer-Coachings, dass auf seine Bedürfnisse bezogen eine Anpassung der Existenzgründer-Planung an die unternehmerische Wirklichkeit sichert.
Eine solche Beratungsförderung für Existenzgründer kann mit Fördermitteln des europäischen Sozialfonds geleistet werden, die dem Existenzgründer nach seiner Gründung Fördermittel bereitstellen, wenn der Existenzgründer ein kleines oder mittleres Unternehmen schon mindestens ein Jahr auf dem Markt gehalten hat. Auch Freiberufler können von dieser Beratungsförderung für Existenzgründer profitieren.
Diese Beratungsförderung für Existenzgründer erfolgt durch Unternehmensberater, die auch vom Existenzgründer zu bezahlen sind. Es wird über die Beratungsförderung ein Zuschuss gewährt, der bis zu 1.500 Euro gehen kann. Damit kann der Eigenanteil des Existenzgründers auf 50 - 25 % der Beratungskosten abgesenkt werden, je nachdem ob die Gründung im Osten oder im Westen erfolgt ist.
Beratungsförderung für Existenzgründer: Eine Möglichkeit für Existenzgründer Beratungskosten teilweise zu refinanzieren, wenn konkrete Unterstützungsangebote eines Unternehmensberaters für den Existenzgründer notwendig werden.