Eine Selbständigkeit anmelden ist meist kein großen Problem
Hauptberufliche Selbständigkeit sollte man auch dem Finanzamt anmelden, weil dieses prüfen will, ob man für die Selbständigkeit eine regelmäßige Einkommensteuerzahlung zu erbringen hat. Beim ersten Anmelden kann man das Einkommen aus Selbstständigkeit sicher nur schätzen. Das Finanzamt kann auch im nachherein eine zu niedrige Schätzung für die Selbstständigkeit nicht bemängeln, denn zu Beginn ist eine Prognose schwierig.
Ist die Selbständigkeit als Gewerbe geplant, das hauptberufliche Selbständigkeit darstellt, dann braucht man zum Anmelden auch einen Gewerbeschein. Dies Anmelden ist aber auch bei einer nebenberuflichen Gewerbe-Tätigkeit sinnvoll, wenn man mehr als nur sporadisch seine Selbständigkeit voranbringen will. Ein Gewerbeschein bekommt man bei der örtlichen Kommunalverwaltung. Diese verlangt zum Anmelden das Ausfüllen einen umfangreichen Antrags, den man sich in aller Ruhe zu Hause durchlesen sollte. Nicht jede Gewerbetätigkeit kann als erfolgreiches Anmelden einer Selbständigkeit sofort gestartet werden. Für bestimmte Berufe braucht man zum Beispiel einen Meisterbrief bzw. Handwerkskarte oder sonstige Zertifikate.
Sofern man deutscher Staatsbürger ist und auch das polizeiliche Führungszeugnis ohne Einträge vorliegt, ist das Anmelden einer Selbständigkeit bei der Einhaltung dieser Voraussetzungen kein Problem mehr.

