Allgemeine Infos: Umschulung

Eine Umschulung ist unter bestimmten Umständen eine effektive Möglichkeit die eigenen beruflichen Ziele neu zu definieren, sich neu auf dem Arbeitsmarkt zu positionieren und entsprechend auch die eigene Attraktivität für potenzielle neue Arbeitgeber zu steigern.

Dabei sei darauf hingewiesen, dass eine Umschulung in erster Linie bedeutet einen vollkommen neuen oder aber auch dem alten Berufsbild verwandten Beruf zu erlernen. Die theoretische Ausbildung ist dabei ebenso wichtig wie die praktische, mitunter in Form von Pflichtpraktika angeboten. In der Regel beträgt die Dauer einer Umschulung zwei bis drei Jahre, wobei dies von der individuellen Berufserfahrung und Ausbildung abhängig ist.

Nicht alle Berufe lassen sich jedoch auf dem Weg der Umschulung erlernen. So gibt es Tätigkeiten wie beispielsweise jene der Hebamme/Geburtshelferin oder auch akademische Berufe, welche man nur durch eine reguläre Ausbildung bzw. ein Studium ausüben kann.

Bezüglich der Finanzierung einer Umschulung sei erwähnt, dass meist die Bundesagentur für Arbeit die Kosten sowohl für die Ausbildung, wie aber auch für die Existenzsicherung übernimmt. Schließlich erhält man bei der Umschulung ungleich einer Ausbildung normalerweise keine Vergütung. Mitunter können auch die Rentenversicherungsanstalten und Berufsgenossenschaften Träger bestimmter Maßnahmen sein, wenn es vor allem um Umschulungen aufgrund von Arbeitsunfällen, Verletzungen und/oder psychischen Erkrankungen geht.

Ausbildungsorte von Umschulungsmaßnahmen sind einerseits von der Agentur und/oder den Berufsverbänden und Innungen anerkannte und zertifizierte Bildungsträger (Theorie) und andererseits Kooperationspartner aus der Wirtschaft, wenn es um Praktika bzw. die praktische Ausbildung geht. Bezüglich der Organisation von Umschulungen existieren verschiedene Modelle. Während die einen auf Blockunterricht und feste Präsenzperioden in der praktischen Ausbildung setzen, bevorzugen andere eher integrative Lösungen, bilden also weniger schulisch als vielmehr in speziellen Betrieben aus. Dennoch müssen sich alle an die (bundes)einheitlichen Ausbildungsregelungen - sofern diese denn vorhanden sind - halten. Der Abschluss erfolgt in der Regel durch eine schriftliche, mündliche und praktische Prüfung vor der zuständigen Prüfungskommission der jeweiligen Innung (IHK, Handwerkskammer, etc.)

Damit jedoch die Agentur für Arbeit eine Umschulung genehmigt, muss zumindest gewährleistet sein, dass der/die Antragsteller/in seinen/ihren alten Beruf nicht mehr ausüben kann, weil entweder keine Nachfrage nach dem erlernten Beruf besteht oder auch Kurzqualifizierungen nicht fruchten, um eine Re-Integration in den ersten Arbeitsmarkt zu gewährleisten.

 

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