Umschulung wegen Krankheit: Was Sie wissen müssen
Dabei ist eine Umschulung wegen Krankheit insofern eine etwas diffizilere Angelegenheit, als dass hier die Finanzierung der anstehenden Umschulungsmaßnahme in der Regel nicht der Bundesarbeitsagentur obliegt. (siehe auch: Umschulung- wie hilft das Arbeitsamt?) Vielmehr ist hier oftmals die gesetzliche Rentenversicherung bzw. eventuell auch die Berufsgenossenschaft als 'Träger' im Sinne der Finanzierung und Zahlung von Unterhaltsgeld gefragt. Daher müssen auch dort die entsprechenden Anträge gestellt werden.
Bevor dies jedoch möglich ist, muss die zuständige Rehabilitationsabteilung der Arbeitsagentur in Zusammenarbeit mit einem Amtsarzt bzw. anderen Spezialisten (Neurologen, Psychologen, Physiotherapeuten, etc.) und in Form eines Gutachtens festlegen, dass der Antragsteller seinen erlernten Beruf aufgrund von gesundheitlicher Beeinträchtigungen und auch als Folge der langjährigen Arbeitsbelastungen nicht mehr ausüben kann. Sobald auch ähnliche Tätigkeiten in demselben Berufsfeld ausgeschlossen werden, entscheiden die Rentenversicherungsträger und/oder Berufsgenossenschaften, wie und in welcher Form eine Umschulung stattfinden kann und muss.
Ziel ein jeder Umschulung ist es, eine alternative und geeignete Tätigkeit zu erlernen, wenn möglich in einem Zeitraum von zwei Jahren. Letztendlich muss die Widereingliederung auf dem ersten oder auch zweiten Arbeitsmarkt gewährleistet bleiben. Insofern spielen auch Faktoren wie Alter, Berufserfahrung oder Vermittlungschancen des angestrebten Berufes eine entscheidende Rolle. Nicht immer also werden sich die Umschulungswünsche des Antragstellers mit den Vorschlägen der Kostenträger zu 100% decken.
Die Umschulung wegen Krankheit als berufliche Rehabilitationsmaßnahme wird oft von Berufsförderwerken durchgeführt, die ihrerseits von öffentlichen (also beispielsweise Rentenanstalt oder Berufsverbände) oder privaten Trägern eingerichtet wurden, um die berufliche Rehabilitation praxisnah zu gewährleisten und auch um medizinische, sozialpädagogische und psychologische Hilfestellungen als flankierende Maßnahmen anzubieten.
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