Umschulung zur Bürokauffrau
Das Berufsfeld der Bürokauffrau ist immer noch oder auch immer wieder ein sehr gefragtes, nicht nur, wenn es um die Erstausbildung geht, sondern auch mit Hinblick auf mögliche Umschulungsziele.
Dabei können die Gründe diese Umschulung anzugehen, vielfältig sein. Sei es, dass man im aktuellen Beruf keine Perspektive sieht, die Arbeitsstelle verloren und wenig Chancen hat, in diesem Berufsfeld nochmals Fuß zu fassen oder auch, dass man nach der Elternzeit beschließt, neue Perspektiven aufzutun - eine Umschulung zur Bürokauffrau ist insofern empfehlenswert, als dass die Bürokommunikation ein immer gefragter Sektor ist, der zwar großen Wandeln unterliegt, dennoch niemals vom 'Aussterben' bedroht war.
Der organisatorische Ablauf einer Umschulung zur Bürokauffrau ist in der regel in einen praktischen und theoretischen Teil untergliedert. Die Dauer der gesamten Maßnahme ist je nach eigenem Bildungsabschluss und Bildungsträger, zwischen mindestens 15 und maximal 24 Monate angesiedelt. je nach Berufspraxis fallen nämlich auch Pflichtpraktika (in der Regel mit einer Dauer von ca. 8-12 Wochen, zum teil auch in zwei Blöcke unterteilt) an, die entsprechend verkürzt werden können. Wie der theoretische und praktische Teil angesiedelt werden - ob also als Blockunterricht nach Berufsschulvorbild - oder an regelmäßigen Tagen in der Woche - obliegt dem Bildungsträger als Veranstalter der Maßnahme. generell verfügen diese entweder über Kooperationspartner für den praktischen Teil oder betreiben eigene Büros, in denen Umschülerinnen eingesetzt werden können.
Während der Umschulung zur Bürokauffrau sind bestimmte obligatorische Inhalte vorgesehen: Fundierte kaufmännische Grundkenntnisse Im Sinne von Rechnungswesen, Bürowirtschaft, Betreuung des Postein- und Ausgangs, gehören ebenso dazu wie der professionelle Umgang mit gängiger Bürosoftware und die sichere mündliche und schriftliche Verwendung des Deutschen (Rechtschreibung), wie auch von wichtigen Fremdsprachen (mindestens Englisch und/oder Französisch). Ein (qualifizierter) Hauptschulabschluss und im Zweifelsfall eine Eignungsprüfung sind meist die Mindestvoraussetzungen, damit die Arbeitsagentur als normalerweise Träger der Umschulungs- und eventuell auch Unterbringungskosten, eine entsprechende Maßnahme genehmigt.
Der Abschluss erfolgt vor einer Prüfungskommission der IHK in einem schriftlichen, mitunter auch mündlichen und praktischen Teil.
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schrieb am Montag, den 12.04.10 um 16:20 Uhr
ich hätte ein anliegen und zwar habe ich einzelhandelskauffrau gelernt habe aber die LAP auf grund meiner schwangerschaft nicht gemacht,habe jetzt körperliche probleme so das ich in diesem beruf nicht mehr tätig sein kann möchte mich umschulen lassen als bürokraft ist mir aber gesagt worden vom AMS das ich das ohne LAP nicht kann können sie mir da einen rat geben was ich da machen kann würde mich über eine rückmeldung freuen danke MFG.Petra Hotowy