Änderungen und Neuregelungen Elterngeld 2011
Hartz-IV-Empfänger und Reiche gehen beim Elterngeld in Zukunft leer aus
Das Elterngeld wird seit dem 1. Januar 2011 bedarfsmindernd auf Hartz IV-Leistungen (dazu gehören die Sozialhilfe nach SGB XII sowie der Kinderzuschlag nach § 6a BKGG) angerechnet. Im Klartext: Das Elterngeld für Hartz-IV-Empfänger fällt komplett weg. Begründet wird es damit, dass bei erwerbsfähigen Hartz-IV-Beziehern ein Anreiz geschaffen werden soll, wieder Arbeit aufzunehmen.
Weiterhin müssen auch Elternteile, die die sogenannte „Reichensteuer“ (Einkünfte über 250.000 Euro jährlich) zahlen, nun verzichten.
Geringverdiener bekommen mehr Elterngeld
Für alle anderen gilt das Elterngeld beinahe wie bisher. Es wird für zwölf bzw. 14 Monate gezahlt und ist auf maximal 1.800 Euro im Monat begrenzt. Der Grundbetrag für nicht erwerbstätige Eltern beträgt nach wie vor 300,- Euro im Monat. Neu ist jedoch die Höhe des bereinigten Nettoeinkommens, das der Berechnung zu Grunde gelegt wird. Waren es bisher noch 67%, so sind es jetzt nur noch 65%.
Vorteile bieten die Änderungen allerdings für Geringverdiener. Verdient der Antragsteller netto weniger als 1000,- Euro monatlich, so gibt es einen höheren prozentualen Ausgleich. Dabei wird die Ersatzrate auf bis zu 100 % erhöht. Je zwei Euro, die das Einkommen unter 1000,- Euro liegt, erhöht sich die Ersatzrate um 0,1 Prozentpunkte.
Geschwisterbonus und Mehrlingsgeburten
Auch Familien mit Mehrlingen profitieren von den Änderungen 2011. So gibt es zusätzlich zum berechneten Elterngeld 300,- Euro pro Mehrling.
Der Geschwisterbonus hingegen bleibt unverändert. Das Elterngeld wird um mindestens 10% bzw. mindestens 75,- Euro erhöht, bis das zweite Kind drei Jahre alt ist.
Elterngeld beantragen
In der Regel wird das Elterngeld von der jeweiligen Familienkasse des Landkreises bearbeitet. Allerdings gibt es regional Unterschiede, so dass Sie sich bereits vor der Geburt des Kindes informieren sollten. Dies können Sie im örtlichen Rathaus oder Einwohnermeldeamt tun. Inzwischen kann der Antrag auch im Internet heruntergeladen werden.