Schutz des eigenen Girokontos vor falschen Abbuchungen

Leider kommt es immer häufiger vor, dass falsche Abbuchungen von Girokontos vorgenommen werden. Dies hängt mit den umfangreichen Möglichkeiten des bargeldlosen Zahlungsverkehrs zusammen, die immer häufiger genutzt werden.

Im Internet ist es üblich per Vorkasse oder mit Einzugsermächtigung zu zahlen. Dies geht auch an den meisten Kassen in Supermärkten und Kaufhäusern. Dies bedeutet, dass die relevanten Konteninformationen breit gestreut werden. Daher gibt es einige Trickbetrüger, die mit kleinen oder mittleren Beträgen versuchen, eine unauffällige Kontenbelastung vorzunehmen. Wenn man sein Girokonto nicht laufend im Blick hat, dann kann die Rückbuchung schwierig werden, denn nach wenigen Wochen ändert sich der Beweisaufwand für die Fehlerhaftigkeit der Abbuchung zu Lasten des Kontoinhabers.

Dazu muss man wissen, dass jeder in der Lage ist, eine Einzugsermächtigung von einem fremden Konto vornehmen zu lassen, wenn er die vollständigen Kontoinformationen hat (also den Namen, die Kontonummer und die Bankbezeichnung bzw. Bankleitzahl) hat. Die Banken überprüfen nicht hinreichend detailiert die Berechtigung des Einzugs, insbesondere nicht bei kleineren Beträgen. Zur Prüfung der Berechtigung müsste die Bank Einblick in die originale Einzugsermächtigung des Kunden (mit Unterschrift) nehmen, sofern eine solche überhaupt schriftlich erstellt wurde.

Eine solche Abbuchung ohne Zustimmung des Kontoinhabers ist natürlich rechtswidrig und kann als Betrugsversuchs gewertet werden. Bereits die unberechtigte Speicherung der Bank- und Kundendaten ist eine Ordnungswidrigkeit, für die ein Bußgeld erlassen werden kann. Wenn aber die Speicherung im Ausland erfolgt, dann ist weder ein Bußgeld noch eine Strafverfolgung realistisch. Als vorbeugende Maßnahme wird daher von den Datenschützern empfohlen, sehr vorsichtig mit der Weitergabe persönlicher Daten insb. Bankdaten umzugehen. Insbesondere sollte man nicht im Internet an Glücks- oder Gewinnspielen teilnehmen und dort schon mal in Erwartung der Gewinne seine Kontendaten preisgeben. Ebenso wenig sollte man Kontoauszüge im öffentlichen Bereich wegwerfen oder auf Visitenkarten drucken.

Wichtig ist natürlich die laufende genaue Prüfung des Girokontos. Hier ist die 6-Wochen-Frist von sehr hoher Relevanz. Jede Einzugsermächtigung kann ohne Angabe von Gründen innerhalb von 6 Wochen nach Buchung rückgängig gemacht werden. Verpasst man diese Frist, dann kann man auch danach noch Rückbuchungen veranlassen, muss aber gegenüber der Bank dies ausführlich (am besten schriftlich) begründen. Ist diese Begründung schlüssig, dann sollte man gegenüber seiner Bank hartnäckig bleiben, wenn diese sich weigert. Die Bank muss auf das Verlangen des Kunden auch die Einzugsermächtigung vorlegen bzw. erklären, wie der Vorgang des Geldeinzugs bei ihr veranlasst wurde.

 

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Ihr Autor:
Rainer Mayer
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