Boni für Vorstandsmitglieder werden vom Bundestag gestrichen

Der deutsche Bundestag hat im Juni ein neues Gesetz zur Angemessenheit und Höhe zur Bezahlung von Vergütungen für Vorstandsmitglieder großer Aktiengesellschaften beschlossen. Hohe Bonuszahlungen, die allzu sehr an den kurzfristigen Erfolg des Unternehmens gekoppelt werden, soll es nicht mehr geben. Als weitere Einschränkung der börsennotierten Aktiengesellschaften ist außerdem der bisher übliche Wechsel direkt vom Vorstand in den Aufsichtsrat erschwert worden.

Das Gesetz des Bundestages stellt damit die nachhaltige Entwicklung der Unternehmen in den Vordergrund. So legt das Gesetz fest, dass Aktienoptionen frühestens nach vier statt wie bisher nach zwei Jahren in Geld umgewandelt werden können. Zudem soll der Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft die Vorstandsvergütungen künftig einfacher als bisher herabsetzen können, wenn die angestellten Manager keinen Erfolg haben.

Der Aufsichtsrat ist nun verpflichtet dafür zu sorgen, dass die Vergütungen der Vorstandsmitglieder in einem angemessenen Verhältnis zu ihrer Leistung stehen. Das Gesetz sieht hier sogar eine Haftung des Aufsichtsrats vor.

Interessant ist auch die Neuregelung der Haftung für Vorstandsmitglieder. Diese können im Falle eines Schadens mit dem Eineinhalbfachen ihres Jahresgehalts für die Schadensregelungen herangezogen werden. Auch für entsprechende Haftpflicht-Versicherungen ist ein entsprechender Selbstbehalt zu berücksichtigen. Die mitregierende SPD konnte sich aber gegenüber der CDU nicht durchsetzen, als sie die steuerliche Absetzbarkeit von Managervergütungen auf eine Mio. Euro pro Jahr begrenzen wollte.

Diese Neuregelungen bei Vergütung und Haftung in der Führung von Aktiengesellschaften stoßen nicht überall auf Zustimmung. So sieht die deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz in den Neuregelungen eine unangemessene Regulierungswut des Gesetzgebers. Auch die Managerverbände sind von Gesetz nicht begeistert. Justizministerin Brigitte Zypries von der SPD steht aber zum Gesetz, denn eine verfehlte Vergütungspraxis sei einer der Gründe der Finanzkrise.

Alle Oppositionsparteien kritisierte das Gesetz mit sehr unterschiedlichen Begründungen. Nach Ansicht der FDP greift der Staat zu stark in die Autonomie der Kapitalgesellschaften ein. Grüne und Linkspartei geht das Gesetz nicht weit genug. Man könne keine Änderung des Managerverhaltens im Sinne von Nachhaltigkeit erwarten. Nach Ansicht der Linken sollten die höchsten Vorstandsgehälter auf das 20-fache der untersten Lohngruppen beschränkt werden.

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Rainer Mayer
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