Die Grundsicherung für Rentner 

Viele Renten sind relativ niedrig und liegen besonders bei alleinlebenden Witwen deutlich unter dem Sozialhilfesatz. Außerdem ist erkennbar, dass viele, die in den nächsten Jahren in Rente gehen, ein ähnliches Problem haben werden. Denn zu einer Rente, die deutlich über den Sozialhilfesatz liegt, ist ein jahrzehntelanger Bezug eines mittleren Einkommens kaum noch ausreichend.

Denn zu einer Rente, die deutlich über den Sozialhilfesatz liegt, ist ein jahrzehntelanger Bezug eines mittleren Einkommens kaum noch ausreichend. Viel Rentner scheuten sich aber, zum Sozialamt zu gehen, und dort Sozialhilfe zu beantragen. Zum einen, weil der Sozialhilfe-Bezug ihnen peinlich ist, zum anderen weil sie keine Anträge ausfüllen und lästige Fragen beantworten wollen und schließlich auch, weil sie befürchteten, dass ihre Angehörigen (Kinder) vom Sozialamt in Regress genommen werden.

Der Gesetzgeber ist sich dieses Problems aber bewusst und hat bereits 2003 daher für Rentner und sonstige dauerhaft aus dem Erwerbsleben Ausgeschiedene die Sozialhilfe durch eine Grundsicherung ersetzt. Diese sichert somit eine bedarfsorientierte Grundversorgung für das Alter nach dem Rentenbeginn und auch bei Erwerbsminderung der Betroffenen im jüngeren Alter. Das Grundsicherungsgesetzes (GSiG) sieht vor, dass der grundlegende Bedarf der Personen, die endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind, durch eine Grundsicherung abgedeckt wird. Wie bei der Sozialhilfe muss der Grundsicherungsempfänger bedürftig sein, das heißt sein Einkommen (Rente und sonstiges Einkommen wie Mieteinnahmen oder Zinsen) und sein Geldvermögen reicht nicht aus, den notwendigen Lebensunterhalt zu sichern. Im Gegensatz zur Sozialhilfe wird aber das Einkommen der Kinder oder Eltern (außer in sehr wenigen Grenzfällen - wie zum Beispiel bei einem steuerpflichtigen Einkommen eines Kindes über 100.000 Euro) nicht zur Finanzierung der Grundsicherung für Rentner herangezogen. Die Höhe der Grundsicherung liegt etwas über der Sozialhilfe und deckt auch die normalen Wohnungskosten einschließlich Heizung ab.

Die Grundsicherung wird auf Antrag für 12 Monate ab Antragstellung gewährt. Der Antrag wird pro Haushalt gestellt. Der Antrag wird bei den Kreis- oder Stadtverwaltungen abgegeben, möglicherweise dort auch beim Sozialamt. Ebenfalls ansprechbar sind die Träger der deutschen Rentenversicherung. Es handelt sich aber in keinen Fall um einen Antrag zur Sozialhilfe. Das Antragsformular kann aus dem Internet bezogen werden: http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_11872/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/01__formulare/02__rente/S2410,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/S2410. Also kann man es in Ruhe zu Hause ausfüllen, bevor man es persönlich oder auf dem Postweg einreicht. Der Antrag fragt auch nach Unterhaltsansprüchen, aber nicht gegenüber Eltern oder Kindern, sondern lediglich gegenüber ehemaligen oder gegenwärtigen Ehepartnern. Das wäre beispielweise relevant, wenn noch Unterhaltszahlungen aus einer Scheidung oder von einem getrennt lebenden Ehepartner zu beanspruchen wären.

Neben allen Einkommensarten sind auch alles Geldvermögen im Antrag anzugeben. Bis auf geringe Freibeträge, wird das Geldvermögen (Spar- und sonstige Anlageformen) auf das Grundeinkommen angerechnet. Allerdings wird eine eigengenutzte Immobilie (Eigentumswohnung oder eigenes Haus) nicht als anrechenbares Vermögen angesehen. Weitere Infos zur Grundsicherung gibt es über http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_12288/SharedDocs/de/Navigation/Rente/Leistungen/grundsicherung__node.html__nnn=true.

 
Bisherige Kommentare (1)

Kommentar Nummer P.B.
schrieb am Donnerstag, den 06.05.10 um 1:27 Uhr

Frage: Gibt es eine politische Diskussion über eine andere Grundsicherung, die langjährigen Beitragszahlern der Rentenvericherung eine höhere Rente gewährt, die, z.B. als Selbständige nur den Mindestbeitrag zahlen konnten, dies aber über längere Zeiträume? Schließlich bekommt nach dem heutigen Modell ein 65 jähriger Rentner mit langen Beitragszahungen, aber mit Mindestbeiträgen(weil nicht mehr Geld verfügbar war) die gleiche Rente, wie Leute, die nie eingezahlt hatten. Vielen Dank für ihre Antwort P.B.

 
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Ihr Autor:
Rainer Mayer
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