Wie verhalten sich Lebensversicherung und Erbschaftssteuer?
Dies ist dann der Fall, wenn der Versicherungsnehmer gleichzeitig die versicherte Person ist. Hatte der Ehemann also einen Vertrag auf sich abgeschlossen, seine Frau jedoch als Begünstigsten vereinbart, muss sie bei Überschreiten der Freigrenze Erbschaftssteuer bezahlen. Anders wenn die Frau selbst Versicherungsnehmer, der Mann aber versicherte Person ist. Dann fällt keine Erbschaftssteuer an, da es sich um ihren eigenen Vertrag handelt.Generell unterliegen Lebensversicherungen aber zur zu zwei Dritteln der Erbschaftssteuer. Das verbleibende Drittel wird steuerfrei an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Somit ist die Kapitallebensversicherung auch ein Steuerschlupfloch.