Transfergesellschaften - Die Gewinner in der Krise
Sowohl die Bundesarbeitsagentur, wie aber auch die Europäische Union beteiligen sich finanziell an der Sicherung der Qualifikation von Arbeitslosigkeit Bedrohten oder Betroffenen, indem sie (beispielsweise mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds) die Arbeitnehmer fördert, während diese bei einer Transfergesellschaft sind.
Geld verdienen die Transfergesellschaften, indem sie in der Regel einen Fixpreis pro Monat und zu betreuenden, ehemaligen Arbeitnehmer mit dem Unternehmen vereinbaren. Davon muss die Gesellschaft sowohl Sozialversicherungsbeiträge wie auch Urlaubsgeld für die ihnen anvertrauten ehemaligen Beschäftigten übernehmen. Normalerweise gilt diese Vereinbarung für die Dauer von einem Jahr, wobei das Unternehmen den Betrag vorab und in einer Rate überweist.
Findet nun ein Betroffener vor Ablauf dieser zwölf Monate eine Beschäftigung und scheidet somit aus der Transfergesellschaft aus, bleiben die Beiträge zur Sozialversicherung und das Urlaubsgeld bei der Transfergesellschaft, welche diese entweder in neue Kurse reinvestieren, den Vermittelten überweisen oder aber auch als Erfolgsprämie behalten können.
Hält man sich vor Augen, dass der gängige Preis pro zu Vermittelnden bei ca. 200 - 250 Euro liegt, es aber auch Transfergesellschaften gibt, welche nur knapp 100 Euro pro Person und Monat berechnen, lässt sich der Qualitätsunterschied, wie aber auch die Wahrscheinlichkeit, das überbezahlte Sozialversicherungsbeiträge und Urlaubsgeld bei der Gesellschaft selbst hängen bleiben, leicht erahnen.


