Kilometerpauschale berechnen und geltend machen

Die Kilometerpauschale ist nach wie vor eine attraktive Möglichkeit, Einkommenssteuer zu vermeiden oder eine Rückerstattung eines Teils der Selbigen zu erwirken. Der Grundgedanke liegt darin, dass der Arbeitnehemer für Fahrten zur Arbeitsstätte steuerlich entlastet werden kann. Je weiter der Weg des Arbeitnehmers ist, desto mehr Kilometer kann er naturgemäß von der Steuer "absetzen".

Es werden Kilometer anerkannt, die mit öffentlichen Verlehrsmitteln, mit dem Rad, mit dem Motorrad, mit dem Auto oder per Pedo - also zu Fuß - zurückgelegt werden. Die größte steuerliche Entlastung erhalten PKW Pendler mit einem Kilometersatz von 30 Cent. Diesen entstehen - aufgrund von Sprit- und Verschleisskosten - meist auch die höchsten Gesamtkosten für die Fahrt zur Arbeit. Pro Mitfahrer werden 2 Cent extra vergütet, sofern dieser sich ebenfalls auf dem Weg zur Arbeit befindet. Die anderen Varianten werden weniger stark steuerlich begünstigt.

Wichtig für alle, die die Kilometer zur Arbeit geltend machen wollen: Das Finanzamt überprüft teilweise den angegebenen Weg zur Arbeit. Man muss immer den streckenmäßig kürzesten Weg angeben und nicht den zeitlich schnellsten! Die Finanzämter sind nicht zimperlich wenn es darum geht, dem Steuerzahler eine maximale Belastung zuzumuten. Somit ist im Umgang mit Finanzbehörden äußerste Vorsicht geboten. Gegebenenfalls "winkt" bei fehlerhaften Angaben eine Strafanzeige.

Die Bundesregierung hat durch eine Gesetzesänderung einen weiteren Realeinkommensverlust für den Normalbürger erwirkt: Danach zahlt das Finanzamt nur noch 30 Cent/km ab dem zwanzigsten Kilometer auf die einfachen Strecken zur/von der Arbeitsstätte. Die vielen Menschen, die weniger als 20 km einfache Strecke bis zur Arbeitsstätte zurücklegen, werden damit massiv belastet. Es ist in jedem Falle ratsam, weiterhin die Pendlerpauschale voll geltend zu machen, auch wenn nach der aktuellen Gesetzeslage keine Erstattung vorgesehen ist. Es wurde bereits mehrfach gegen die unrechte Beschneidung der Bürger durch das Nichtmehranerkennen der Kilometerpauschale geklagt, da es sich eigentlich um Werbungskosten handelt, welche im Rahmen der Einkommenssteuererklärung anzuerkennen wären.

Immerhin kommt aufgrund steigender Spritkosten wieder die Diskussion um die Wiedereinführung der Pauschale, auch für Strecken unter 20 km, in Gang. Das dürfte insbesondere darin begründet sein, dass die nächste Bundestagswahl vor der Tür steht.

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