Kilometerpauschale berechnen und geltend machen
Wichtig für alle, die die Kilometer zur Arbeit geltend machen wollen: Das Finanzamt überprüft teilweise den angegebenen Weg zur Arbeit. Man muss immer den streckenmäßig kürzesten Weg angeben und nicht den zeitlich schnellsten! Die Finanzämter sind nicht zimperlich wenn es darum geht, dem Steuerzahler eine maximale Belastung zuzumuten. Somit ist im Umgang mit Finanzbehörden äußerste Vorsicht geboten. Gegebenenfalls "winkt" bei fehlerhaften Angaben eine Strafanzeige.
Die Bundesregierung hat durch eine Gesetzesänderung einen weiteren Realeinkommensverlust für den Normalbürger erwirkt: Danach zahlt das Finanzamt nur noch 30 Cent/km ab dem zwanzigsten Kilometer auf die einfachen Strecken zur/von der Arbeitsstätte. Die vielen Menschen, die weniger als 20 km einfache Strecke bis zur Arbeitsstätte zurücklegen, werden damit massiv belastet. Es ist in jedem Falle ratsam, weiterhin die Pendlerpauschale voll geltend zu machen, auch wenn nach der aktuellen Gesetzeslage keine Erstattung vorgesehen ist. Es wurde bereits mehrfach gegen die unrechte Beschneidung der Bürger durch das Nichtmehranerkennen der Kilometerpauschale geklagt, da es sich eigentlich um Werbungskosten handelt, welche im Rahmen der Einkommenssteuererklärung anzuerkennen wären.
Immerhin kommt aufgrund steigender Spritkosten wieder die Diskussion um die Wiedereinführung der Pauschale, auch für Strecken unter 20 km, in Gang. Das dürfte insbesondere darin begründet sein, dass die nächste Bundestagswahl vor der Tür steht.
