Krankengeld für Selbstständige in der GKV 

Wer sich als Selbstständige/r entscheidet, sich in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu versichern, kann seit August dieses Jahr auch Ansprüche auf Krankengeld erwerben.

Dafür muss er/sie jedoch den regulären Beitragssatz von momentanen 14,9 % aufwenden, im Gegensatz zu der vorherigen Möglichkeit den ermäßigten Beitragssatz von 14,3% in Anspruch nehmen zu können, ohne dabei jedoch von den Vorzügen des gesetzlichen Krankengeldes profitieren zu können.

Dazu muss eine notwendige Wahlerklärung - d.h. die Entscheidung den Normaltarif zu bezahlen - abgegeben werden. Damit erklären sich Selbstständige bereit, anstelle des ermäßigten Beitrag den Normalbeitrag zu zahlen und erhalten damit gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld, jedoch erst ab dem 43.Krankheitstag und auf 70% des Einkommens begrenzt. Maximal gilt die Beitragsbemessungsgrenze als Limit, was die Höhe der Krankengeldzahlungen angeht.

Das eigentliche Problem jedoch besteht in der Tatsache, dass die ersten 42.Tage, in denen ein Selbstständiger nicht arbeiten und somit auch auf kein Einkommen zurückgreifen kann, eine enorme finanzielle Belastung darstellen können. Die hierfür angebotenen Zusatzversicherungen sind in der Regel teuer.

Schließlich war die Rücknahme der im Zuge des Gesundheitsfonds beschlossenen Streichung des gesetzlichen Krankengeldes für Selbstständige auch ein Ergebnis dieser hohen finanziellen Belastungen aufgrund privater Zusatzversicherungen bzw. durch eine zu geringe Anzahl entsprechender Wahltarife in der GKV.

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Marcello Buzzanca
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