Mit einem Freistellungsantrag Steuern sparen
Der Freistellungsantrag ist bis auf Widerruf gültig, muss also nicht jedes Jahr erneuert werden. Bei Senkung der Freibeträge durch den Gesetzgeber werden Freistellungsanträge automatisch in ihrer Höhe angepasst.Wer bei einer Bank nur ein schlecht verzinstes Girokonto führt, muss für dieses keinen Freistellungsantrag einreichen, da Zinserträge bis zu einem Prozent nicht der Kapitalertragssteuer unterliegen. Auch bei Bausparverträgen muss nicht unbedingt ein Freistellungsantrag gestellt werden, da er von dem Steuerabzug befreit ist, wenn der Sparer Anspruch auf Wohnungsbauprämie oder Arbeitnehmersparzulage hat. Ebenso sind alle jährlichen Zinserträge bis zu 10 Euro nicht steuerpflichtig.
Wer vergessen hat, einen Freistellungsantrag zu stellen, erhält trotzdem sein Geld zurück, indem er in seiner Steuererklärung die Anlage „Einkünfte aus Kapitalvermögen“ ausfüllt und die Steuerbescheinigung der Bank einreicht. Die gezahlten Steuern aus Kapitalerträgen werden dann, sofern die Freibeträge nicht überschritten wurden, mit der Einkommensteuer verrechnet. Leider werden die Freibeträge immer wieder gekürzt. Vor dem 1.1.2007 waren diese mit 1.421 Euro für Ledige und 2.842 Euro für Verheiratete noch fast doppelt so hoch. Es ist daher wichtig, die Freibeträge auch richtig zu verteilen, so dass alle Zinserträge vom Freistellungsantrag abgedeckt sind.

