Möglichkeiten und Kosten für eine anwaltliche Erstberatung 

In vielen Fällen verlässt man sich darauf, dass man Konflikte und Streitigkeiten auf gütlichem Wege lösen kann. Die meisten Zeitgenossen sind auch gesprächsbereit und für Kompromisse offen, doch gelegentlich trifft man auch auf Menschen, die nicht mit sich reden lassen und stur auf ihrer Sicht der Dinge bestehen.

Das können Autowerkstätten sein, die Fehler bei der Reparatur nicht nachvollziehen können, oder Vermieter, die jede kleine Schramme auf dem Parkettboden nach dem Auszug vergütet haben wollen. Oft kann man nicht einschätzen, wie berechtigt die Sicht der Gegenseite ist, und würde hierzu gerne einen Anwalt als Experten befragen. Wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat, dann ist man fein raus; denn diese kann einen zunächst kostenlos beraten und dann auch die Unterstützung bei der Wahl und der Arbeit des Anwalts sicherstellen.

Aber auch ohne Rechtsschutzversicherung kann man einen Rechtsanwalt befragen und zugleich die Kosten im überschaubaren Rahmen halten. Rechtsanwälte sind zwar verpflichtet für anwaltliche Tätigkeit nach bestimmten Regeln abzurechnen, doch bei der Gestaltung des Erstgesprächs sind sie frei. Es ist also kein Fehler, einfach den Anwalt (oder einen seiner Mitarbeiter) zu fragen, was den eine kurze Beratung kostet. Während des Gesprächs sollte auch eine Vereinbarung darüber erfolgen, wenn eine weitere ausführliche Beratung notwendig ist. Ohne Vereinbarung kann der Anwalt nämlich 190 Euro plus Mehrwertsteuer abrechnen. Und weitere Auslagen sind bis 20 Euro möglich.

Wenn man sich auf eine Kurzberatung mit deutlich geringeren Sätzen einigt, dann sollte man als Klient auch für schnelle Abläufe sorgen. Möglichst alle Unterlagen bringt man schon vorsortiert (und kopiert) mit und hat sich auch schon konkrete Fragen überlegt, die der Anwalt dann auch schneller beantworten kann.

Manche Anwälte bieten auch Online-Beratung bzw. Beratung per Telefon. Hier ist es noch wichtiger, die Unterlagen geordnet bereit zu halten bzw. vorweg den Anwalt zuzuschicken oder zuzufaxen. Handelt es sich um einen einfachen Fall, dann schickt der Anwalt auch eine kurze Mitteilung per Mail über das Gesprächsergebnis. Solche Kurzberatungen sind schon ab 20 Euro zu bekommen.

Das Erstgespräch (egal ob offline oder online) sollte mit einer klaren Ansage oder Absprache am Ende verbunden sein. Entweder man bedankt sich beim Anwalt und erklärt, dass man sich "gegebenenfalls" noch mal meldet. Oder man lässt Fragen offen für einen zweiten Gesprächstermin. Dann kommt aber bereits durch diese Vereinbarung ein Vertrag zustande, der einige Kosten nach sich ziehen kann.

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Ihr Autor:
Rainer Mayer
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