Ombudsmann der Versicherungswirtschaft:

Hilfe bei Meinungsverschiedenheiten

Immer wieder kommt es vor, dass Versicherungen einen Schaden nicht regulieren wollen. Obwohl der Kunde genau wegen eines solchen Schadensfalls die Versicherung abgeschlossen hat. Die Gründe für die Ablehnung eines Schadensfalls können sehr unterschiedlich sein.

Bei einer Rechtsschutzversicherung könnte diese beispielweise eine Unterstützung ablehnen, wenn sie der Meinung ist, dass der strittige Fall bereits vor dem Abschluss der Versicherung sich angebahnt hatte. Bei einer Haftpflichtversicherung könnte die Ablehnung darin begründet sein, dass der Schaden nach Ansicht des Versicherers absichtlich herbeigeführt wurde. Bei einer Krankengeldtageversicherung könnte dann eine Ablehnung einer Zahlung erfolgen, wenn die Versicherung meint, dass der Kunde seine Krankenvorgeschichte nicht ausreichend vorher ihr mitgeteilt hat.

Zur Lösung von Streitigkeiten kann man natürlich die Gerichte bemühen. Aber bevor man als Verbraucher den juristischen Weg beschreitet, sollte man sich an den Ombudsmann der Versicherungswirtschaft wenden, denn damit vermeidet man möglicherweise eine langwierige Auseinandersetzung. Ombudsmänner kennt man aus Skandinavien, wo sie schon lange bei Streitigkeiten zwischen den Bürgern und dem Staat vermitteln. Ihre Bestimmung erfolgt dort durch demokratische Wahl unter hohem Interesse der Öffentlichkeit.

Viele deutsche Versicherungsgesellschaften haben sich das Verfahren des Ombudsmanns zum Vorbild genommen und eine entsprechende Einrichtung in Berlin geschaffen (Website: http://www.versicherungsombudsmann.de). Der Ombudsmann der Versicherungswirtschaft ist nach eigenem Verständnis eine unabhängige Einrichtung und wird stets kostenfrei für die Verbraucher tätig. Der Ombudsmann der Versicherungswirtschaft ist eine Schlichtungsstelle, die aber auch Entscheidungen zuungunsten der Versicherung bis zur Höhe von 5000 Euro treffen kann. Man prüft hier nach eigenem Verständnis alle Vorgänge neutral und unabhängig, bemüht sich um Kompromisse und hat hier auch Erfolge, denn diese Einrichtung verfügt im Streitfall über eine höhere Reputation als der einzelne Kunde bzw. der einzelne Sachbearbeiter bei der Versicherung, die als Betroffene oft nicht genügend über den Einzelfall hinaus schauen können.

Der Verbraucher hat durch den Ombudsmann der Versicherungswirtschaft also eine Chance mehr, vor einer gerichtlichen Entscheidung zu einer Regelung in seinem Interesse zu kommen. Sollte keine Einigung möglich sein, dann hat er immer noch die Chance, im gerichtlichen Verfahren zum Erfolg zu kommen.

 

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Ihr Autor:
Rainer Mayer
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