Die Erträge einer Lebensversicherung möchte man gerne steuerfrei genießen 

Früher war die Lebensversicherung unter den Anlageformen privilegiert. Denn in den meisten Fällen war die Lebensversicherung so gestaltet, das erst nach langen Jahrzenten die Erträge steuerfrei zufließen. Um diese Möglichkeit, Erträge einer Geldanlage steuerfrei genießen zu können, zu nutzen, haben auch viele eine kapitalbildende Lebensversicherung abgeschlossen, obwohl diese hinsichtlich Flexibilität und Ertrag alles andere als günstig einzuschätzen war.

Aber das Etikett "steuerfrei" hat diese problematische Variante der Lebensversicherung gegen Konkurrenz durch andere Anlageformen geschützt.

Ab 2009 sind aber alle Erträge von Geldanlagen unter eine einheitliche Abgeltungssteuer gestellt worden. Diese Abgeltungssteuer gilt mithin auch für die kapitalbildende Lebensversicherung und beseitigt damit das Etikett "steuerfrei". Grundlegende Idee der Abgeltungssteuer ist, dass jeder Kapitalertrag, der über eine gewisse Freigrenze hinausgeht, mit 25 % pauschal versteuert wird. Wer allerdings einen geringeren Einkommenssteuersatz hat, der kann auch beim Ertrag einer Kapitalanlage diesen geringeren Satz anwenden. Der Ertrag bleibt sogar steuerfrei, wenn er insgesamt unter dem Existenzminimum liegt. Somit ist der Ertrag einer Geldanlage auf diese 25 % gedeckelt; dafür hat aber der Staat versucht, alle Formen der Geldanlage (auch Spekulationsgewinne und Erträge aus einer kapitalbildenden Lebensversicherung) vom Privileg des "steuerfrei" wegzubringen.

Die Abschaffung des Privilegs "steuerfrei" gilt aber vor allem bei Neuverträgen einer kapitalbildenden Lebensversicherung. Eine Lebensversicherung, die vor 2005 abgeschlossen wurde, bleibt steuerfrei, wenn bestimmte Bedingungen eingehalten werden. Mann muss zum Beispiel auf eine solche steuerfreie Lebensversicherung mindestens fünf Jahre eingezahlt haben und es müssen gewisse Bedingungen für den Todesfallschutz eingehalten werden. Steuerfrei kann auch eine neuere Lebensversicherung bleiben, wenn man zum Zeitpunkt der Auszahlung der Lebensversicherung kaum sonstige Einnahmen hat.

Wer nach wie vor die steuerfreie Lebensversicherung genießen will, muss also mit seinem Steuerberater genauer die Konditionen checken.

Haben Sie eine Anregung, Meinung oder Kritik? Dann können Sie hier einen Kommentar schreiben:
 
Kommentar abgeben

Sie müssen in Ihrem Browser Bilder aktiviert haben, um den Code zu sehen.

* Pflichtfeld
Häufig kommentiert auf dir-info.de:
Definition Faschisten und Faschismus (22)
Schufa-Eigenauskunft gratis einholen  (13)
Verbraucherzentrale NRW rät von Rabatt- und Gutscheincodes im Internet ab  (7)
Umschulung wegen Krankheit: Was Sie wissen müssen (7)
Neuste Kommentare auf dir-info.de
Kapitalertragssteuer: Welcher Steuersatz gilt für Kapitalerträge
Kommentar Nummer Am 26.8.2010 von Schilling:

Sehr geehrte Damen und Herren, nach welchem Gesetz ist für Kapitalerträge oberhalb des Steuerfreibetrages (801 €/Person) der niedrigere persönliche Steuersat...

Bei der Existenzgründung aufs Arbeitsamt zurückgreifen
Kommentar Nummer Am 25.8.2010 von GIAG Giessen 2010:

Ich habe mich zum anfang des Jahres 2010 Selbstständig gemacht und bekomme keine Hilfe von der Agentur, im Gegenteil, Die Agentur tut alles damit man die Selbst...

Kfz-Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt
Kommentar Nummer Am 24.8.2010 von Name:

Gegenfrage: Kann ich belangt werden, wenn ich als Opfer des Betruges durch Versicherungen davon (natürlich) Kenntnis habe - und gezwungenermaßen (Verleumndungs...

Schufa-Eigenauskunft gratis einholen
Kommentar Nummer Am 23.8.2010 von schnirch rudi:

Ich hätte gern eine Schufoauskunft

Diese Seite bewerten

Klicken Sie auf einen Stern, um diese Seite zu bewerten.

Durchschnitt: 3.0 / Prozent: 59%

Abgegebene Stimmen: 105

Ihr Autor:
Rainer Mayer
Verwandte Artikel:
Teamführung: Persönlichkeitsmerkmale und situative Effekte
Ein Kommunikationstraining zur Verbesserung der Kommunikationsleistung nutzen
Teamcoaching als Aufgabe des ganzen Teams 
Persönlichkeitstraining
Ausbildung zur Mediation 
Präsentationstraining 
Gut bewertete Artikel
Stimmen: 103, Durchschnitt: 4.5:

Richtig gegen Einkommens-Steuerbescheid Widerspruch einlegen

Stimmen: 84, Durchschnitt: 4.4:

Kapitalertragssteuer: Welcher Steuersatz gilt für Kapitalerträge 

Stimmen: 104, Durchschnitt: 4.4:

Hausmittel gegen Asthma

Stimmen: 58, Durchschnitt: 4.4:

Rürup Rente: Steuern sparen und Altersvorsorge aufbauen 

Stimmen: 89, Durchschnitt: 4.3:

Abschleppen von PKWs auf Privatgrundstücken auf Kosten des Halters

Stimmen: 63, Durchschnitt: 4.3:

Fahranfänger: Tipps für eine günstige Kfz- oder Auto-Versicherung

Stimmen: 51, Durchschnitt: 4.3:

Vergleich von Basisfinanzierung und Zielfinanzierung

Stimmen: 44, Durchschnitt: 4.2:

Gesund Essen für das eigene Wohlbefinden

Stimmen: 106, Durchschnitt: 4.2:

Hausmittel bei Diabetes mellitus

Stimmen: 112, Durchschnitt: 4.2:

Beim Job-Ende darauf achten keine Sperrfrist vom Arbeitsamt zu bekommen