Die Vorteile einer Immobilie bei der Spekulationssteuer
Bis zur Einführung der Abgeltungssteuer seit dem 1.1.2009 waren Spekulationsgeschäfte mit Aktien oder Wertpapieren dann steuerfrei, wenn sie mehr als ein Jahr gehalten wurden. Für Immobilien galt und gilt eine Spekulationsfrist von 10 Jahren. Wer dann eine Immobilie verkauft, kann den Gewinn steuerfrei behalten, vorausgesetzt er betreibt kein Gewerbe mit Immobilien.
Nun ist die Spekulationsfrist bei Wertpapiergeschäften abgeschafft. Für die vor dem 1.1.2009 gekauften gilt noch die alte Regelung. Bei neu gekauften Aktien oder Anleihen muss beim Verkauf Einkommenssteuer bezahlt werden, wenn sie denn mit Gewinn verkauft werden können. Damit hat die Immobilie bei der Spekulationssteuer nun die Nase vorn. Deshalb lohnt es sich sogar stark sanierungsbedürftige Immobilien zu kaufen und diese nach Sanierung und Vermietung von 10 Jahren zu verkaufen. Wenn man denn die Zeit und die Lust dafür hat, sich um die Sanierung und Vermietung zu kümmern. Hier muss man auch darauf achten, dass man dieses Geschäft nur in guten Lagen an zentralen Stellen mit Aussicht auf Erfolg betreiben kann, denn die Randlagen werden wegen der demographischen Entwicklung als wenig günstig für Spekulationsgewinne angesehen.
Selbst wenn man die Immobilien vor den 10 Jahren verkaufen will oder muss, hat man verschiedene Möglichkeiten, die Spekulationssteuer zu umgehen. Dies betrifft in erster Linie selbst genutzte Wohnungen. Es reicht aber nicht aus, dass man kurz vor dem Verkauf sich mit den Mietern auf Auszug einigt und dann schnell einzieht. Nur wenn man die Immobilie mindestens zwei Jahre vor dem Verkauf ausschließlich selbst genutzt hat, ist man von der Steuer befreit.
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schrieb am Donnerstag, den 09.07.09 um 22:51 Uhr
Hallo, ich habe vor eine Eigentumswohnung zu verkaufen. Diese Wohnung ist ein Teil einer WEG und bewohne ich nicht selbst. Wenn ich die Wohnung vor Ablauf der 10 Jahresfrist verkaufe, wie hoch, in Euro, ist die zu zahlende Steuer. Folgende Daten zur Wohnung:
- 85qm Wohnfläche - Datum des Kaufes der Wohnung 19.08.2002 - Baujahr des gesamten Hauses 1967 - Kaufpreis Wohnung 125.000 Euro - zzgl. Einzelgarage 10.000 Euro
Wäre toll, wenn man mir da weiterhelfen könnte. Vielen Dank und Gruss.