Ehrenamtspauschale: Steuern sparen durch Mitarbeit im Verein 

Ehrenamtliche Tätigkeit in einen eingetragenen gemeinnützigen Verein war bisher schon steuerlich privilegiert. Hier gab es die sogenannte Übungsleiterpauschale, die für typische Trainer- oder Ausbildertätigkeit relevant ist. Hier können bis zu 2100 Euro pro Jahr steuerfrei in Anspruch genommen werden. Dies ist ein gutes Zubrot für nebenberuflich tätige Lehrer und EDV-Trainer, wenn sie die Rahmenbedingungen beachten.

Doch bereits seit 2007 gibt es durch das "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" die Ehrenamtspauschale, die zwar geringer ausfällt, aber nicht auf die typischen Tätigkeiten wie beim Übungsleiter beschränkt ist. Die Ehrenamtspauschale kann also für die typischen Tätigkeiten einer Vorstandsarbeit genauso verwendet werden wie für Leistungen eines Buchhalters, von Reinigungskräften oder von Webmastern, die den Verein in seiner Arbeit unterstützen. Bis zum Jahre 2007 war keine Vergütung dieser Tätigkeiten möglich, ohne das Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig geworden wären.

Folgende Regelungen sind nun zu beachten:

 

Falls auch der Verein diese kleinen Beiträge nicht finanzieren kann, dann gibt es doch eine Möglichkeit, wenigstens zum Teil an diese Steuervorteile zu kommen. Man lässt sich die entsprechenden Pauschalen auszahlen und spendet gleichzeitig einen Teil oder den ganzen Zahlungsbetrag an den Verein zurück. Dieser kann dann über den Rückzahlungsbeitrag eine Spendenquittung ausstellen. Zumindest diese Spende wirkt sich steuermindern auf die Einkommenssteuerzahlung aus.

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Ihr Autor:
Rainer Mayer
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