Kapitalertragssteuer: Welcher Steuersatz gilt für Kapitalerträge
Bis zum Jahre 2008 wurden die Kapitalerträge, die über die Freibeträge hinausgehen, mit dem normalen Steuersatz belastet. Dieser Freibetrag, für den keine Kapitalertragssteuer zu zahlen ist, liegt immer noch bei 801 Euro pro Person. Hat man ein zu versteuerndes sonstiges Einkommen, liegt man also mit seinem Einkommen über dem Existenzminimum, dann sind für jeden Euro, der darüber hinaus als Kapitalerträge bezieht, Kapitalertragssteuer bzw. Einkommenssteuer zu zahlen.
Der Gesetzgeber hat sich für einen pauschalen Steuersatz der Kapitalerträge entschieden. Dieser liegt bei 25%, wird aber um die übliche Ergänzungsabgabe noch erhöht. Insbesondere für Leute, die einen deutlich höheren individuellen Steuersatz haben, ist diese pauschale Kapitalertragssteuer sehr günstig, denn sie zahlen deutlich weniger Steuern auf ihre Kapitalerträge als 2008 und vorher. Für normale Verdiener wirkt sich die pauschale Kapitalertragssteuer weniger aus, denn sie liegen mit ihrem durchschnittlichen Steuersatz kaum von diesen 25% entfernt.
Allerdings ist es nicht so, dass für alle Kapitalerträge über 801 Euro diese pauschale Kapitalertragssteuer von 25 % tatsächlich zu zahlen ist. Liegt mein persönlicher Steuersatz unter 25 %, dann kann ich meine Kapitalerträge wie bisher in der Einkommenssteuererklärung ausweisen und das Finanzamt berechnet hierfür eine Kapitalertragssteuer als Einkommenssteuer, die deutlich unter 25 % liegt. Hat meine Bank während des laufenden Jahres bereits eine höhere Kapitalertragssteuer eingezogen, dann führt diese Vorgehensweise zu einer Rückzahlung des Finanzamtes an mich.
Die Kapitalertragssteuer ist also durch einen individuellen Steuersatz bestimmt, der aber nach oben durch die pauschale Besteuerung der Kapitalerträge auf 25 % plus Ergänzungsabgabe beschränkt ist.
Sehr geehrte Damen und Herren, nach welchem Gesetz ist für Kapitalerträge oberhalb des Steuerfreibetrages (801 €/Person) der niedrigere persönliche Steuersat...
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schrieb am Donnerstag, den 26.08.10 um 8:07 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach welchem Gesetz ist für Kapitalerträge oberhalb des Steuerfreibetrages (801 €/Person) der niedrigere persönliche Steuersatz zu verwenden? In meinem Steuerbescheid sind es doch 25 % gem. § 32d Abs. 1 EStG.
Mit freundlichen Grüßen Reinhold Schilling