Kinderfreibetrag: Anwendung erfolgt automatisch
Ob die Anwendung Kinderfreibetrag oder Kindergeld günstiger für den Steuerzahler ist, das stellt das Finanzamt fest und wendet automatisch die Regelung an, die für den Steuerzahler die beste ist. Ob Kinderfreibetrag oder Kindergeld, man braucht sich also hier nicht selbst den Kopf zu zerbrechen, sollte aber in jedem Fall sofort nach der Geburt eines Kindes einen Antrag auf die regelmäßige Auszahlung des Kindergeldes stellen. Das Kindergeld wird von der Familienkasse (meist bei der Arbeitsagentur angesiedelt) gewährt; für die richtige Anwendung des Kinderfreibetrages ist das Finanzamt zuständig.
Der Kinderfreitrag als Quelle der Steuerminderung kommt auch für relativ hohe Einkommen der Eltern zum Zuge. Verheiratete mit gemeinsamer Veranlagung müssen schon deutlich über 60.000 Euro Bruttojahreseinkommen erzielen, damit sich die Anwendung des Kinderfreibetrages lohnt. Da das Existenzminimum von Jahr zu Jahr eine leichte Tendenz zum Steigen hat, wird dieses und damit der Kinderfreibetrag leicht von Jahr zu Jahr ansteigen. Denkbar ist auch, dass der Kinderfreibetrag mal sinken könnte, wenn die Preise deutlicher fallen. Der Kinderfreibetrag setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, die von Jahr zu Jahr durch die Bundesregierung bzw. durch die Steuergesetzgebung angepasst werden. Gegenwärtig liegt der Kinderfreibetrag bei etwa 7.000 Euro und damit um 1.000 Euro niedriger als das Existenzminimum für Erwachsene.
Da man sich um die richtige Anwendung des Kinderfreibetrages keine Gedanken machen muss, kann man einfach das Kindergeld normal beziehen und die Einkommenssteuerklärung wie gewohnt abgeben. Man sollte lediglich darauf achten, dass zur richtigen Anwendung des Kinderfreibetrages in den Lohnsteuerkarten die korrekte Kinderzahl auch angegeben ist.