Lohnsteuer, Steuerklasse und Steuertabelle
Deshalb gibt es auch nur für die Lohnsteuer eine Steuerklasse und eine monatliche auszulesende Steuertabelle, während bei den Einkommenssteuer-Pflichtigen diese Unterschiede für die gesamte Einkommensteuer des Jahres nicht relevant sind.
Als Lohnsteuer gilt die Einkommensteuer, die bei Arbeitnehmern vom Arbeitgeber direkt von der monatlichen Lohn- oder Gehaltszahlung abgezogen wird. Lohnsteuer wird also sowohl vom Gehalt wie vom Lohn erhoben. Da die Steuerbelastung sehr unterschiedlich bei unterschiedlichem Ehegatten-Einkommen ist, gibt es auch die Lohn-Steuerklasse III und die Lohn-Steuerklasse IV sowie die Lohn-Steuerklasse V, um diese Unterschiede angemessen in der Steuertabelle bei der Berechnung der Lohnsteuer zu berücksichtigen.
Normalerweise macht es Sinn, wenn der besser verdienende Ehepartner die Lohn-Steuerklasse III und der schlechter verdienende Ehepartner die Lohn-Steuerklasse IV wählt. Bei etwa gleichem Einkommen wählen beide die Lohn-Steuerklasse III. Die Steuertabelle bestimmt dann die jeweiligen Monatszahlungen der Lohnsteuer aus der Steuerklasse so, das möglichst kein allzu großer Überschuss und auch keine Nachzahlung sich bei der Einkommenssteuer-Erklärung des Jahres für das Ehepaar ergibt.
Lohnsteuer, Steuerklasse und Steuertabelle sind so im deutschen Steuerrecht optimal aufeinander abgestimmt.
