Lohnsteuer, Steuerklasse und Steuertabelle
Die Lohnsteuer ist eine besondere Form der Einkommenssteuer, denn sie wird monatlich an der Quelle erhoben, während die Einkommensteuer, die keine Lohnsteuer ist, durch Vorauszahlungen der Steuerpflichtigen und eine endgültige Abrechnung in der Einkommenssteuer-Erklärung bestimmt ist.
Deshalb gibt es auch nur für die Lohnsteuer eine Steuerklasse und eine monatliche auszulesende Steuertabelle, während bei den Einkommenssteuer-Pflichtigen diese Unterschiede für die gesamte Einkommensteuer des Jahres nicht relevant sind.
Als Lohnsteuer gilt die Einkommensteuer, die bei Arbeitnehmern vom Arbeitgeber direkt von der monatlichen Lohn- oder Gehaltszahlung abgezogen wird. Lohnsteuer wird also sowohl vom Gehalt wie vom Lohn erhoben. Da die Steuerbelastung sehr unterschiedlich bei unterschiedlichem Ehegatten-Einkommen ist, gibt es auch die Lohn-Steuerklasse III und die Lohn-Steuerklasse IV sowie die Lohn-Steuerklasse V, um diese Unterschiede angemessen in der Steuertabelle bei der Berechnung der Lohnsteuer zu berücksichtigen.
Normalerweise macht es Sinn, wenn der besser verdienende Ehepartner die Lohn-Steuerklasse III und der schlechter verdienende Ehepartner die Lohn-Steuerklasse IV wählt. Bei etwa gleichem Einkommen wählen beide die Lohn-Steuerklasse III. Die Steuertabelle bestimmt dann die jeweiligen Monatszahlungen der Lohnsteuer aus der Steuerklasse so, das möglichst kein allzu großer Überschuss und auch keine Nachzahlung sich bei der Einkommenssteuer-Erklärung des Jahres für das Ehepaar ergibt.
Lohnsteuer, Steuerklasse und Steuertabelle sind so im deutschen Steuerrecht optimal aufeinander abgestimmt.
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Ich hätte gern eine Schufoauskunft




schrieb am Montag, den 12.04.10 um 9:51 Uhr
Ich dachte, wenn Ehepartner ungefähr gleichviel verdienen, wählen beide die Steuerklasse IV, wenn der eine mehr als der andere verdient, macht III und V mehr Sinn? Ist im Text irgendwie anders dargestellt...