Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer: Steuern sparen durch geschicktes Timing

Das Schenken und das Vererben in Deutschland ist bei höheren Beträgen mit Steuerzahlungen verbunden. Denn bei jedem entsprechenden Vorgang greift der Fiskus zu. Dies gilt natürlich nur wenn teure Immobilien oder hohe Konten im Spiel sind. Wer hier als Erblasser im Vorfeld günstige Regelungen nutzen will, der kann durch Verschieben der Erbmasse in eine Schenkung seinen späteren Erben Steuern einsparen helfen. Diese Regelungen ergeben sich aus dem Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetz, woraus man schließen kann, dass zwischen Erbschaften und Schenkungen steuerlich ein enger Zusammenhang besteht.

Denn bei großen Erbschaften werden vorgezogene Schenkungen dazu genutzt, um Steuern zu reduzieren und als Schenker noch zu Lebzeiten etwas Gutes für die Erben zu tun. Dass durch ein geschicktes Gestalten mittels Schenkungen eine erhebliche Reduktion der Steuerlasten erreicht werden kann, ist das zentrale Argument für Schenkungen.

Die Schenkungsteuer ist genau wie die Erbschaftssteurer eine Einnahmequelle der Bundesländer. Von der Steuer erfasst werden alle Erbschaften und Schenkungen, bei denen der Erbe oder Beschenkte ein Inländer ist. Ebenso von der Schenkungssteuer betroffen sind Ausländer, wenn deren Geschenk aus dem Inlandsvermögen eines deutschen Schenkers herrührt.

Mittels der Schenkungsteuer will der Fiskus verhindern, dass die Erbschaftsteuer durch Schenkungen zu Lebenszeit des Erblassers umgangen wird. Daher gelten für Schenkungen dieselben Freibeträge und Regelungen wie bei Erbschaften. Daraus folgt dann auch, dass es für Geschenke zwischen den nahen Verwandten sehr hohe Freibeträge gibt, die nur in besonders prägnanten Fällen überhaupt zu einer Steuerlast führen. Bei nicht so nahen Verwandten, sind die Freibeträge genau wie bei Erbschaften deutlich niedriger und können dann schneller zu einer Steuerpflicht führen.

Der Vorteil einer vorgezogenen Schenkung ist, dass alle Schenkungen nur innerhalb von 10 Jahren zusammengerechnet werden. Liegen also zwischen zwei Schenkungen oder einer Schenkung und der Erbschaft mehr als 10 Jahre, dann werden für beide Vorgänge die jeweils gleichen Freibeträge in voller Höhe wirksam. Ein großes Erbe kann man mit dieser Methode also über viele Jahrzehnte aufteilen und damit die Steuerpflicht mindern oder ganz auf 0 setzen. Denn bei jeder Erbschaft und bei jeder Schenkung wird so berechnet, als ob das ganze Erbe übertragen würde. Vorausgesetzt man nutzt die 10-Jahres-Frist, dann könnte man beispielsweise eine Erbschaft in Höhe von 600.000 Euro in eine Schenkung von 300.000 Euro und eine Erbschaft von 300.000 Euro aufteilen.

Diese beiden Vorgänge sind für nahe Verwandte ohne Steuerlast, denn deren Freibetrag wird in den beiden Einzelvorgängen nicht überschritten. Eine komplette Erbschaft (oder Schenkung) des vollen Betrags hätte hingegen eine Steuerzahlung zur Folge haben. Auch wenn es sich um eher ferne Verwandte handeln sollte, dann würde diese Aufspaltung die Steuerlast reduzieren.

 

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Ihr Autor:
Rainer Mayer
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