Selbstanzeige beim Finanzamt: die Notbremse vor der Steuerfahndung 

Im Zuge der Finanzkrise hat auch der deutsche Fiskus seine Zurückhaltung gegenüber den "Steueroasen" teilweise abgelegt. Gut verdienende deutsche Steuerzahler haben in den vergangenen Jahrzenten erhebliche Geldbeträge ins Ausland gebracht und dann Einnahmen aus diesen Anlagen "vergessen", bei der Einkommenssteuererklärung anzugeben.

Dieses Vergessen wurde auch dadurch gefördert, dass die Banken und Steuerbehörden in der Schweiz, Lichtenstein, Österreich und Luxemburg und in vielen anderen Ländern, die weiter entfernt liegen, nicht mit deutschen Steuerbehörden kooperieren.

Finanzminister Steinbrück hat nun die Zurückhaltung seiner Vorgänger abgelegt und erheblich Druck auf gemacht, damit mehr Geld aus den Geldanlagen von Deutschen im Ausland an die deutschen Finanzbehörden zurückfließt. Durch die zunehmende europäische und weltweite Zusammenarbeit ist auch davon auszugehen, dass in den kommenden Jahren und Jahrzenten die klassischen Schlupflöcher für Steuerhinterziehung bei Finanzanlagen geschlossen werden. Schätzungen gehen bis zur Höhe von 480 Mrd. Euro zur Bestimmung des Schwarzgeldbetrages (= dem Finanzamt nicht angezeigtes Geldvermögen von Inlandsdeutschen im Ausland).

Wer bisher noch keine ausreichende Information seiner Einnahmen aus Geldvermögen (Zinsen, Dividenden und Wertgewinne bei einen Verkauf) im Ausland dem Finanzamt gegenüber offenbart hat und sich darum sorgt, dass dies in den kommenden Jahren einmal bekannt wird, der reagiert am besten bereits jetzt. Nach wie vor gibt es immer noch das Instrument der Selbstanzeige, das einen dann vor Schlimmeren bewahren kann, wenn die Selbstanzeige vor dem Beginn von Ermittlungen dem Finanzamt gegenüber abgegeben wird. Klingelt erst mal die Steuerfahndung oder bekommt man einen entsprechenden Brief vom Finanzamt, dann ist es zu spät für Reue.

Selbstanzeige klingt vielleicht nicht so gut, doch ist dies der einzige Weg, wenn man mit dem Finanzamt eine ehrliche Basis finden will und sich vor weiteren Strafverfahren in Sicherheit bringen möchte. Am besten schaltet man hierzu einen Steuerberater ein, der schon das Verfahren gut kennt. Man kann aber auch einfach per Schreiben an sein zuständiges Finanzamt den Weg der Selbstanzeige gehen. Nachversteuern muss man dann sämtliche Einnahmen und es gibt auch einen Säumniszuschlag in Höhe von 6 % pro Jahr. Offenbart man sich hingegen erst, wenn das Finanzamt von sich aus tätig wird, dann kann dieses wesentlich höhere Beträge als Strafe festsetzen oder sogar den Staatsanwalt einschalten. Dieser wird im Regelfall bei einer Steuerhinterziehung von mehr als 1 Mio. Euro auch auf eine Gefängnisstrafe hinarbeiten. Angesichts dieser Perspektiven ist die Selbstanzeige beim Finanzamt eine gute Möglichkeit, die Notbremse zu ziehen.

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