Steuer-Freibetrag oder Steuer-Freigrenze
Demgegenüber ist die Steuer-Freigrenze eine Größe, die in Abhängigkeit von bestimmten Prinzipien zur Freistellung von Steuern führt. Am Bekanntesten und Wichtigsten in Deutschland ist die Steuer-Freigrenze bei der Einkommenssteuer, die sich daraus ergibt, dass das Bundesverfassungsgericht festgelegt hat, dass Einkommen unterhalb des Existenzminimums nicht besteuert werden darf. Angesichts der regelmäßigen Änderung des Existenzminimums ist auch klar, dass die Steuer-Freigrenze regelmäßig angepasst werden muss, während ein Steuer-Freibetrag qua gesetzgeberischer Kompetenz sehr lange im Steuerrecht Bestand haben kann.
Daraus folgt auch, dass bezüglich Steuer-Freibetrag bzw. Steuer-Freigrenze unterschiedliche Handlungsspielräume für staatliche Gesetzgebung vorliegen. Ein Steuerfreibetrag wie die Übungsleiterpauschale ist politisch gewollt und kann jederzeit verändert oder auch abgeschafft werden. Die Steuerfreiheit durch die Steuer-Freigrenze beim Existenzminimum hat aber das Verfassungsgericht außerhalb der Handlungskompetenz des Gesetzgebers gestellt. Dieser kann höchsten die Regeln zur Berechnung des Existenzminimums ändern und damit indirekt die Steuer-Freigrenze nach oben oder nach unten verschieben.