Was ist die Abgeltungssteuer?
Ziel dieser Regelung sollte ursprünglich sein, Transparenz und Fairness in die Versteuerung der Kapitalerträge zu bringen. Auch Einfachheit bezüglich der Abwicklung war einer der Grundgedanken. Insofern sind ab 01.01.2009 die Depot führenden Banken damit betraut, die Abgeltungssteuer direkt an den Fiskus weiterzugeben. Dabei müssen sie jedoch berücksichtigen, dass Kunden mehrere Depots haben und auch Verluste machen können. Diese dann mit den jeweiligen Gewinnen zu verrechnen, bedeutet für die Kreditinstitute ein Mehr an Aufwand.
Was den Aktienmarkt angeht, geben mehr und mehr Experten gerade Spekulanten den Rat, ihre Verlustpapiere bis 2009 zu halten und als 'Verluste aus Veräußerungsgeschäften' mit eventuellen Gewinnen aus 2009 verrechnen zu lassen. Dies ist sogar noch bis 2013 möglich.
Insgesamt sei jedoch gesagt, dass die Abgeltungssteuer sich auf Kapitalerträge bezieht, welche nach dem 31.12.2008 erworben wurden. Hat man also Wertpapiere mit langfristiger (also länger als Monate) Laufzeit vor dem 31.12.2008 erworben, bleiben diese weiterhin steuerfrei.
Problematisch wird dies für Fondsinhaber. Gerade, wenn die Bank den Fonds regelmäßig neu bestückt und dadurch Papiere kurzfristig kauft und verkauft, fällt die Abgeltungssteuer an. Auf lange Sicht kann dies für Rentensparer erhebliche Einbußen bei der Auszahlung zur Fälligkeit bedeuten. Nicht zuletzt leben diese Fonds ja von der Überschussbeteiligung, welche dann jedoch pauschal versteuert würde.
Ob die Konsequenz daraus ein Run auf ertragsarme Sparformen oder gar ein weiteres Hemmnis für die sowieso schon konservativne deutschen Anleger bezüglich Aktien und Zertifikaten sein wird, bleibt indes abzuwarten.
