Widerspruch bei Mahnbescheid von Internet-Abzockern

Wer viel im Internet unterwegs ist, wird gelegentlich schon mal Mails bekommen, die ihn auffordern für eine Leistung zu bezahlen, an die er sich gar nicht erinnern kann. Solche Mahnungen von Internet-Abzockern kann man getrost ignorieren, denn aus der Mahnung allein kann kein Anspruch generiert werden.

Dies gilt auch dann, wenn ein Schreiben (per Brief oder mittels Zustellung) von einen Anwalt oder einen Inkassobüro vorliegt. Problematischer sind hier schon Mahnbescheide eines Gerichtes. Dies sind gerichtlich umgesetzte Mahnungen, die einen anderen Status haben. Derjenige, der eine Zahlung beanspruchen will, kann vor Gericht gehen und von diesen einen solchen offiziellen Mahnbescheid erwirken.

Allerdings muss man wissen, dass das Gericht den eigentlichen Sachverhalt nicht prüft. Hier wird bloß formal untersucht, ob eine Forderung erhoben und hieraus die möglichen Kosten richtig berechnet wurden. Der Fordernde muss lediglich ein Formular ausfüllen, wo er nur knapp und formal seine Ansprüche benennt. Es wird nicht geprüft, ob die Forderung berechtigt ist. Allerdings dient das gerichtliche Mahnschreiben dazu, einen vollstreckbaren Titel zu erwerben. Dieser erhält der Internet-Abzocker aber erst dann, wenn man nicht reagiert. Dann wird aus der gerichtlichen Mahnung ein Titel und der Anspruchsberechtigte kann sofort damit beginnen, über eine Zwangsvollstreckung seine Forderung einzutreiben. Also muss man auf den Mahnbescheid reagieren, sonst wird aus dem Mahnbescheid ein Vollstreckungsbescheid.

Als Gegner des Internet-Abzockers muss man also den formalen Weg gehen und entsprechend § 692 Zivilprozessordnung gegen den Mahnbescheid durch Schreiben an das zuständige Gericht Widerspruch erheben. Hierfür sollte man ein Formular verwenden, das beispielhaft unter folgender Webadresse zu finden ist: http://www.justiz.nrw.de/Online_verfahren_projekte/projekte/agm/Inhalte_zum_Mahnverfahren/Vordruckmuster/Widerspruchsvordruck/wispr.jpg

Dieses Widerspruchsformular ist Anlage beim Mahnbescheid und kann ganz einfach verwendet werden. Außer den persönlichen Angaben muss man lediglich ankreuzen: Ich widerspreche dem Anspruch insgesamt.

Es kommt nun nur dann zu einem Gerichtstermin, wenn der Antragssteller des Mahnbescheids diesen weiterverfolgt. Hat er nur geblufft, dann verläuft das Verfahren im Sande.

Macht er weiter, dann kommen beide Seiten vor Gericht. Bei einem nun angesetzten Termin des Gerichts muss zunächst der Anspruchserhebende seine Sicht der Dinge darstellen. Nun muss er tatsächlich belegen, dass sein Anspruch zu Recht besteht. Insbesondere bei Internet-Verträgen hat er hohe Beweislasthürden zu überwinden. Er muss klarmachen, dass seine Forderung gegenüber dem konkreten Antragsgegner zu Recht erhoben wird. Dieser kann sich anschließend zum Vorgang äußern. Danach entscheidet der vorsitzende Richter, ob der Anspruch berechtigt ist.

Häufig kommentiert auf dir-info.de:
Definition Faschisten und Faschismus (22)
Schufa-Eigenauskunft gratis einholen  (12)
Umschulung wegen Krankheit: Was Sie wissen müssen (7)
Kindergeldanspruch während Ausbildung, Studium und Praktkum (6)
Neuste Kommentare auf dir-info.de
Mit einem Freistellungsantrag Steuern sparen
Kommentar Nummer Am 29.7.2010 von reese:

Freistellung bei Bausparverträgen durch Wohnungsbauprämie/Arbeitnehmersparzulage ist ab o1.01.2009 weggefallen!...

Daten Flatrate mobil: Den richtigen UMTS Anbieter finden
Kommentar Nummer Am 28.7.2010 von birgit:

Der Boom für das mobile Internet hat nun begonnen. Die Angebote für eine Internet Flatrate überschlagen sich im Moment. Wie zb. die Vodafone Flatrate die noch v...

Kindergeldanspruch während Ausbildung, Studium und Praktkum
Kommentar Nummer Am 27.7.2010 von Elke Nickel:

Sehr geehrte Damen und Herren, habe gerade Post von der Kinderkasse bekommen, bin ziemlich sauer .. Meine Frage, mein Enkel ( Halbweise ) sitzt gerade an seiner...

Schufa-Eigenauskunft gratis einholen
Kommentar Nummer Am 26.7.2010 von Bernd Volker Roth:

Bitte schicken Sie mir eine Schufaauskunft

Diese Seite bewerten

Klicken Sie auf einen Stern, um diese Seite zu bewerten.

Durchschnitt: 2.5 / Prozent: 51%

Abgegebene Stimmen: 113

Ihr Autor:
Rainer Mayer
Verwandte Artikel:
Wirtschaftsmediation
Train the Trainer 
Projektmanagement und Training 
Ein Seminar Mitarbeiterführung sollte Management-Konzepte reflektieren 
Change Management   
Versorgungsfreibetrag 
Gut bewertete Artikel
Stimmen: 101, Durchschnitt: 4.5:

Richtig gegen Einkommens-Steuerbescheid Widerspruch einlegen

Stimmen: 97, Durchschnitt: 4.4:

Hausmittel gegen Asthma

Stimmen: 82, Durchschnitt: 4.4:

Kapitalertragssteuer: Welcher Steuersatz gilt für Kapitalerträge 

Stimmen: 85, Durchschnitt: 4.4:

Abschleppen von PKWs auf Privatgrundstücken auf Kosten des Halters

Stimmen: 56, Durchschnitt: 4.4:

Rürup Rente: Steuern sparen und Altersvorsorge aufbauen 

Stimmen: 42, Durchschnitt: 4.3:

Gesund Essen für das eigene Wohlbefinden

Stimmen: 61, Durchschnitt: 4.3:

Fahranfänger: Tipps für eine günstige Kfz- oder Auto-Versicherung

Stimmen: 38, Durchschnitt: 4.3:

Johanna Denzel

Stimmen: 49, Durchschnitt: 4.3:

Vergleich von Basisfinanzierung und Zielfinanzierung

Stimmen: 44, Durchschnitt: 4.3:

Ein Gehaltsvergleich hat viele Aspekte zu berücksichtigen