Besonderheiten in Sachen Krankenversicherung für Beamte
Wie in vielen Punkten, gibt es auch im Bereich Versicherungen einige Aspekte, die Beamte berücksichtigen sollten. Insbesondere die Krankenversicherung unterscheidet sich bei Beamten mitunter stark von nicht verbeamteten Personen. Was gibt es also hier also zu beachten?
Beamte
Prinzipielle Entscheidungsfreiheit
Im Gegensatz zu normalen Angestellten gehören Beamte zu den Versicherungsnehmern, die prinzipiell
frei entscheiden können, ob sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern lassen wollen. Ein
bestimmtes Mindesteinkommen ist hier nicht ausschlaggebend dafür, dass sie in eine private
Krankenversicherung eintreten können.
Unterschiede zu anderen Berufsgruppen
Bei den meisten Berufsgruppen übernimmt der Arbeitgeber einen gesetzlich festgelegten Anteil der
Versicherungskosten des Arbeitnehmers. Bei Beamten verhält es sich hingegen so, dass sie von ihrem
jeweiligen Dienstherren eine sogenannte Beihilfe bekommen. Wie hoch diese ausfällt hängt dabei von
verschiedenen Aspekten ab, etwa die familiäre Lebenssituation. In der Regel beläuft sich der Anteil der
Beihilfe an den Gesamtbehandlungskosten auf 50 bis 80 Prozent. Die verbleibenden Kosten muss der
Beamte dann über eine private oder gesetzliche Krankenversicherung abdecken. Während es bei den
gesetzlichen Krankenkassen keinerlei Spielraum gibt, bieten private Krankenkassen teilweise besonders
günstige Tarife für Beamten an. Welche Option ist für Beamten die sinnvollere?
Tarife sind bei privaten Versicherern oft günstiger
In den meisten anderen Berufsgruppen ist die Entscheidung für oder gegen eine private
Krankenversicherung eine sehr komplexe, welche weitreichende Folgen mit sich bringen kann. Der
Umstand dass private Krankenkassen Beamten mit günstigen Tarifen locken führt dazu, dass sich etwa 85
Prozent der Beamten ohne lange zu überlegen für die private Krankenkasse entscheiden. Auch der in der
Regel gute Beamtensold sorgt dafür, dass gesetzliche Krankenversicherung in den den meisten Fällen
verhältnismäßig teuer ist, da der Versicherte den gesamten Beitrag alleine tragen muss. In
Ausnahmefällen, etwa dann wenn der Versicherte eine große Familie versorgen muss, kann eine
gesetzliche Krankenversicherung für Beamte dennoch die unterm Strich günstigere Variante sein. Denn
bei einer privaten Krankenversicherung müssen alle Kinder einzeln mitversichert werden.
Leitungen und Service
Bei einer Krankenversicherung spielt nicht nur der Kostenfaktor eine Rolle, vielmehr ist eigentlich
entscheidend, welche Leistungen die Versicherung umfasst und welchen Service die jeweilige
Krankenversicherung bietet. Daher sollte man beim jeweiligen Angebot auch genau auf die einzelnen
Leistungen und ihren Umfang achten um für einen bestmöglichen Versicherungsschutz zu sorgen. Auf
dem
Beamten
Infoportal findet man ausführliche Informationen dazu, was es hierbei genau zu beachten gilt.
Generelle Vorteile einer privaten Krankenversicherung sind beispielsweise die Chefarztbehandlung im
Krankenhaus, Kostenerstattungen bei Medikamenten, Zahnersatz und Heilpraktiker-Behandlungen oder
auch die freie Arztwahl. Die gesetzlichen Krankenkassen hingegen garantieren Beamten zwar einen guten
Rundumschutz sowie gute Gesundheitsversorgung, zusätzliche Leistungen müssen allerdings immer aus
eigener Tasche gezahlt werden. Beamte die sich in einer gesetzlichen Krankenversicherung befinden,
haben dementsprechend keinen Anspruch auf die Beihilfe. Nur in Ausnahmen sind dann Beihilfen für
Leistungen die nicht im gesetzlichen Versicherungsschutz enthalten sind (etwa Brillengläser) möglich,
prinzipiell muss der volle Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden. Kinder bis zu
einem bestimmten Alter und der Ehepartner sind jedoch meist kostenlos mitversichert.
Besonderheiten und Ausnahmeregelungen
Heilfürsorge
Innerhalb der Berufsgruppe der Beamten gibt es zusätzliche Unterschiede. Nicht alle Beamten bekommen
eine Beihilfe zur Krankenkasse von ihrem Dienstherren. Für bestimmte Beamten wird hier eine
sogenannte Heilfürsorge gezahlt, bei der der Dienstherr bis zu 100 Prozent der Behandlungskosten
übernimmt. Welche Beamten Anspruch auf Heilfürsorge haben, hängt neben weiteren Faktoren auch vom
jeweiligen Bundesland ab. Beispielsweise erhalten Heilfürsorge folgende Berufsgruppen:
– Vollzugsbeamten der Bundespolizei
– Beamte von Berufsfeuerwehren
– Justizvollzugsbeamte
Das erhöhte Krankheits- und Verletzungsrisiko dieser Berufsgruppen ist Grundlage dieser Regelung.
Angehörige von Beamten welche Heilfürsorge erhalten haben selber keinen Anspruch auf diese.
Kinder im Studium
Beamtenkinder, welche sich in einem Studium befinden entscheiden sich zu Beginn
aus
Kostengründen meist für eine private Krankenversicherung. Das macht, da sie Beihilfe-berechtigt
sind, durchaus Sinn, allerdings nur bis zum Erreichen des 25 Lebensjahres. Ab dann fällt ein Beitragssatz
auf Höhe einer gesetzlichen Versicherung an. Sollte das Studium auch mit 30 Jahren noch nicht beendet
sein, muss der Student die normale Prämie der privaten Versicherung zahlen. Ein Wechsel in eine
gesetzliche Krankenkasse ist dann nicht möglich, da hierzu ein sozialversicherungspflichtiges
Arbeitsverhältnis Bedingung ist. Beamtenanwärter und Referendare
Fazit
Generell lässt sich festhalten, dass es in den meisten Fällen insgesamt vorteilhafter für Beamten ist in eine
private Krankenversicherung einzutreten. Die zahlreichen Leistungsvorteile sowie die günstigen
Beamtentarife machen eine Privatversicherung für die meisten Beamten sehr attraktiv. Selbstverständlich
ist aber eine genaue Einzelfallbetrachtung notwendig, um auch alle Einzelheiten der individuellen
Lebenssituation bei der Auswahl des Versicherungsanbieters zu berücksichtigen. Ein Vergleich diverser
privaten Krankenversicherer kann zusätzlich sinnvoll sein um auch das Angebot wahrzunehmen, welches
einem die größten Vorteile bietet.